Nominierungsrichtlinien
Nominierungsrichtlinien
Der Bundesausschuss Leistungssport (BA-L) legt jährlich im Dezember die Norm- und Nominierungsanforderungen für die internationalen Meisterschaften und Länderkämpfe des nächsten Jahres fest. Grundsätzliche Zielstellung ist es, zum Nominierungszeitpunkt die Athleten zu nominieren, die eine bestmögliche Platzierung im internationalen Maßstab erwarten lassen.
Die Nominierungsentscheidungen erfolgen nach Beratung im BA-L durch den Vizepräsidenten Leistungssport und den Sportdirektor. Die jeweiligen Nominierungszeitpunkte sind in den Nominierungsrichtlinien vermerkt.
2022
2021
Nominierungsrichtlinien 2021
Nominierungswettkämpfe WMU20 und EMU20
2020
2019
Nominierungsrichtlinien 2019
Nominierungswettkämpfe für U20-EM in Boras (Schweden)
Archiv:
Nominierungsrichtlinien 2018
Nominierungsrichtlinien 2017
Nominierungsrichtlinien 2016
Nominierungsrichtlinien 2015
Nominierungsrichtlinien 2014
Nominierungsrichtlinien 2013
Nominierungsrichtlinien 2012
Nominierungswettkämpfe 2016 für die U20-WM
Nominierungswettkämpfe 2015 für die U20-EM
Nominierungswettkämpfe 2014 für die U20-WM
Kaderrichtwerte
Die Kaderberufungen orientieren sich an den Kaderrichtwerten und den Kaderbildungsrichtlinien. Sie sind eingebettet in die strategische Zielsetzung der Olympischen Leichtathletik, sich erfolgreich bei den internationalen Meisterschaftshöhepunkten zu platzieren. Zudem ist die Integration in einen Bundeskader an die Kooperation mit dem DLV, die Einhaltung der Athletenvereinbarungen und eine regelmäßige sportfachliche Zusammenarbeit mit dem DLV-Bundestrainer gebunden. Im Kontext der am 3. Dezember 2016 beim DOSB-Verbandstag in Magdeburg beschlossenen Strukturreform des deutschen Spitzensports hat der DLV seine Kaderbildungsrichtlinien angepasst.