| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Referat Anti-Doping/sb

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 09/2017

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Abgabe-Erinnerung WHEREABOUTS IV. Quartal 2017 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Hinweis der IAAF – Beschleunigtes Therapeutic use exemption-Verfahren (TUE)
  • Leichtathletik-WM London 2017 – Dopingkontrollen
  • Doping-Strafverfahren Rheinland-Pfalz – Künftige Verhandlungen an Gerichten in Zweibrücken
  • Anonyme WADA-Studie – Zahlreiche Leistungssportler geben Doping zu
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

Abgabe-Erinnerung WHEREABOUTS IV. Quartal 2017 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Turnusgemäß steht wieder die Abgabe der Whereabout-Informationen bevor. Wir erinnern deshalb alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das IV. Quartal 2017. Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das vierte und letzte Quartal 2017 müssen

  • bis spätestens Montag, 25. September 2017

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen <link http: www.nada.de de doping-kontroll-system trainingskontrollen meldepflichten _blank link zu den>hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, <link http: www.nada.de de doping-kontroll-system adams _blank link zu infos über>finden Sie hier.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

Hinweis der IAAF – Beschleunigtes Therapeutic use exemption-Verfahren (TUE)

Mit einem Hinweis bezüglich des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) wendet sich die IAAF im August auf ihrer Webseite mit der <link https: www.iaaf.org about-iaaf documents _blank link zu den iaaf-infos auf der>„IAAF-Notice on a fast Track Therapeutic use exemption“ an IAAF-Testpool-Athleten und Athleten, die gemäß den Internationalen Wettkampfregeln (IWR), Regel 35.9 als Internationale Athleten gelten. „Ein Internationaler Athlet ist definiert als ein Athlet, der im IAAF Registered Testing Pool ist oder ein Athlet, der an einem internationalen Wettbewerb unter Regel 35.9 (IWR) teilnimmt.“ Sowohl der IAAF Registered Testing Pool als auch die Liste der internationalen Wettkämpfe unter Regel 35.9 <link https: www.iaaf.org about-iaaf documents _blank link zu den download-dokumenten der>stehen auf der IAAF-Website zur Verfügung. Alle betreffende Athleten haben seit Januar 2015 die Möglichkeit, neben dem Standard-TUE-Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen ein beschleunigtes TUE-Verfahren anzustreben. 

Leichtathletik-WM London 2017 – Dopingkontrollen

Mit dem Ergebnis von drei positiven Dopingkontrollen bei der Leichtathletik-WM 2017 in London bezieht sich der Deutschlandfunk in einem Bericht auf eine <link https: www.athleticsintegrity.org downloads pdfs knowledge-centre en aiu-press-release-post-london-2017a.pdf _blank link zur>Mitteilung der Athletics Integrity Unit (AIU). <link http: www.deutschlandfunk.de _blank link zu einer meldung des>Lesen Sie hier Einzelheiten.

Doping-Strafverfahren Rheinland-Pfalz – künftige Verhandlungen an Gerichten in Zweibrücken

Alle Doping-Strafverfahren in Rheinland-Pfalz sollen künftig an Gerichten in Zweibrücken verhandelt werden. Eine entsprechende Landesverordnung wurde vom Justizminister Herbert Mertin unterzeichnet. <link https: www.swr.de swraktuell rp zweibruecker-richter-sollen-sich-spezialisieren-zentrale-stelle-im-kampf-gegen-doping id="1682/did=20099866/nid=1682/jkttu/index.html" _blank link zur>Das teilte der SWR in einer Meldung vom 15. August 2017 mit.

Anonyme WADA-Studie – Zahlreiche Leistungssportler geben Doping zu

Das geht aus einer Studie von Wissenschaftlern der Universität Tübingen und der Harvard Medical School hervor. Auch der Deutschlandfunk hat das Thema in zwei Meldungen aufgegriffen: <link http: www.deutschlandfunk.de _blank link zur meldung des>Zahlreiche Leistungssportler geben Doping zu | <link http: www.deutschlandfunk.de>Aussage versus Testergebnisse. Eine Stellungnahme des Präsidenten des Deutschen Leichtathletik-Verbandes sowie die Studie, die im Springer-Verlag veröffentlicht wurde, finden Sie hier auf <link news:59788>leichtathletik.de sowie beim <link https: link.springer.com article s40279-017-0765-4 _blank link zur studie beim>Springer-Verlag.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der <link>DLV-Webseite und auf der <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zur>NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass  

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der <link file:148278 _blank>IAAF List of International Competition 2017, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind. 
  • Weiterführende Details: <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zu tue-informationen der>NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) | <link>DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)
     

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