Testpools/Meldepflichten
Leichtathleten, die dem DLV-Bundeskader angehören, werden zur Durchführung von Dopingkontrollen zusätzlich in folgende Testpools berufen:
- den Internationalen Registered Testing Pool der World Athletics (World Athletics-RTP),
- den Road Running Testing Pool der World Athletics (World Athletics-RRTP),
- den Registered Testing Pool der NADA (NADA-RTP),
- den Nationalen Testpool der NADA (NADA-NTP) und
- den Allgemeinen Testpool der NADA (NADA-ATP).
Die Meldepflichten eines Athleten richten sich nach dessen Testpoolzugehörigkeit. Athleten des RTP und NTP unterliegen der Pflicht, ihre Whereabout-Daten vierteljährlich im Voraus in das Onlinesystem ADAMS einzupflegen.
In der Umsetzung des NADA-Codes 2015 müssen Athleten von RTP und NTP zusätzlich einen Empfangsvertreter benennen, an den sich die NADA wenden kann, wenn der Athlet nach Ausschöpfung aller in ADAMS hinterlegten Kontaktmöglichkeiten nicht zu erreichen ist. Zur Benennung eines Empfangsvertreters wird der Athlet gesondert und per E-Mail von der NADA angeschrieben.
Vor Ablauf des jeweiligen Quartals und der damit gesetzten Abgabefrist weist der DLV die DLV-Testpoolmitglieder mit einer Erinnerung im DLV-Anti-Doping-Newsletter zeitnah an die notwendige Abgabe der Whereabouts hin.
Athleten des ATP unterliegen nicht der Pflicht, ihre Daten in ADAMS einzutragen und müssen somit keine engmaschigen Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in ADAMS hinterlegen. Sie sind jedoch verpflichtet, die NADA mit dem „Athleten-Meldeformular für den ATP“ mit Angaben über die regelmäßigen Aufenthaltsorte und Erreichbarkeit zu informieren. Wie bei den Athleten des RTP und NTP muss gewährleistet sein, für Dopingkontrolleure jederzeit und unangemeldet erreichbar zu sein.
Einzelheiten hierzu regelt der NADA-Standard für Meldepflichten.
ADAMS
ADAMS (Anti-Doping Administration and Management System) ist das globale Informationssystem der WADA, mit dem die WADA, NADA und die World Athletics/AIU arbeiten. Dieses System müssen alle Athleten des
- World Athletics International Registered Testing Pools (World Athletics-RTP),
- World Athletics Road Running Testing Pool (World Athletics-RRTP)
- NADA-Registered Testing Pools (NADA-RTP) sowie
- Nationalen Testpools der NADA (NADA-NTP)
nutzen, um ihren – je nach Testpool unterschiedlichen – Meldepflichten nachzukommen. Die erforderliche Zugangsberechtigung wird ausschließlich durch die NADA vergeben. Die Abgabe aller meldepflichtbezogenen Informationen kann ausschließlich über ADAMS vorgenommen werden. In Notfällen ist auch eine SMS-Abmeldung in ADAMS möglich.
Nähere Informationen zu ADAMS, dessen Nutzung sowie die Möglichkeit des ADAMS-Logins in der aktuellen ADAMS-Version findet man im globalen Informationssystem der WADA.
Bei weiteren Fragen zu ADAMS wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Ressort Doping-Kontroll-System der NADA dks@nada.de.
NADA-Testpools
Über die Aufnahme in die Testpools der NADA (RTP, NTP und ATP) entscheiden der DLV und die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader. Wurde ein Athlet in einen NADA-Testpool berufen, gehört er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn im DLV-Bundeskader beenden, muss er dies gegenüber der NADA bzw. dem DLV mit dem "NADA-Rücktrittsformular" schriftlich erklären.
Über die Testpoolaufnahme in einen NADA-Testpool wird jeder Testpoolathlet spätestens Mitte Dezember für das Folgejahr schriftlich informiert.
World Athletics Testpools
Im April 2017 gründete die IAAF, die nach Umbenennung in 2019 World Athletics heißt, die Athletics Integrity Unit (AIU) zur Umsetzung der World Athletics-Anti-Doping-Regeln und -Bestimmungen als unabhängige Organisation. Über die Aufnahme von Athleten in den World Athletics Registered Testing Pool und den World Athletics Running Testing Pool entscheidet ausschließlich die AIU. Die Athleten werden direkt von der AIU über die Aufnahme informiert und erhalten schriftlich Mitteilung, sollte die Mitgliedschaft aufgehoben werden. Die AIU veröffentlicht den aktuellen World Athletics Registered Testing Pool sowie den World Athletics Road Running Testing Pool auf ihrer Webseite und unterstützt diese internationalen Athleten mit Hilfe von Informationen auf ihrer Webseite. Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn im DLV-Bundeskader beenden, muss er dies schriftlich der World Athletics bzw. der Athletics Integrity Unit und dem DLV mit dem "Notice of Removal from International Registered Testing Pool" erklären.
Meldepflichtverstoß
Verstöße gegen die Meldepflichten werden ausschließlich durch die NADA oder die AUI geahndet. Ein Verstoß führt zu einem sogenannten „Strike", drei Strikes führen im Regelfall zu einer Sperre von zwei Jahren. Gegen jede Feststellung eines NADA-Strikes kann der Athlet vorgehen, überprüft wird die Feststellung durch den DOSB anhand der Verfahrensordnung für die administrative Überprüfung von Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen (VAÜ).
Auch im Fall der Feststellung eines Strikes durch die AIU hat ein Athlet das Recht auf administrative Überprüfung, die ihm von der AIU durch den AIU-Anti-Doping-Beauftragten angeboten und durchgeführt wird.
Wichtige Dokumente zum Download
Schematische Übersicht Testpools und Meldepflichten, Stand März 2020
NADA Standard für Ergebnismanagement-/ Disziplinarverfahren, Version 1.0, Stand 01.01.2021, deutsch
NADA-Athleten-Meldeformular für den ATP, Stand Juli 2019
NADA Rücktrittserklärung, Stand 2018, deutsch
NADA-Infoblatt zur Testpoolmeldung-Empfangsvertreter, Stand 06.2015
NADA-Info "Ablauf Meldepflicht- und Kontrollversäumnis", Stand 01.2015
AIU: The RTP
AIU: Whereabouts What? Why? How?
AIU: Notice of Removal from International Registered Testing Pool
Verfahrensordnung für die administrative Überprüfung von Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen (VAÜ) (Stand 05.17)