Der Deutsche Leichtathletik-Verband weist auf die Veröffentlichung der WADA-Verbotsliste 2026 sowie auf die laut NADA wichtigsten Änderungen gegenüber der Verbotsliste des Jahres 2025 hin.
Turnusgemäß hat die Welt Anti Doping Agentur (WADA) die Verbotsliste (Prohibited List) 2026 veröffentlicht, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Hierüber informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA). Die englische Version wird nun von der NADA ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf den Webseiten der NADA und des DLV zur Verfügung gestellt.
Hier die wichtigsten Änderungen gegenüber 2025:
- In der Klasse S3. Beta-2-Agonisten ist das Intervall erlaubter Dosierungen für inhalativ verabreichtes Salmeterol verändert. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen bis zu 100 Mikrogramm Salmeterol innerhalb von 8 Stunden inhaliert werden; die maximal erlaubte inhalative Tagesdosis liegt wie in den Vorjahren bei 200 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden.
- In Klasse M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen ist klargestellt, dass die Abnahme von Blut oder Blutbestandteilen verboten ist, wenn sie nicht zu 1) analytischen Zwecken einschließlich medizinischen Tests oder Dopingkontrollen oder 2) zu Spendezwecken in offiziellen Spendezentren erfolgt. Die Abnahme von Blut im Rahmen von medizinischen Behandlungen mit Plättchenreichem Plasma (PRP) und ähnlichen Verfahren ist wie in den Vorjahren erlaubt.
- Neu hinzugefügt in Klasse M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen wurde die Untergruppe M1.4. Der nicht-diagnostische Gebrauch von Kohlenmonoxid (CO) ist verboten. Unter bestimmten Bedingungen kann er die Erythropoese (Bildung roter Blutkörperchen) steigern. Die Anwendung von Kohlenmonoxid zu diagnostischen Zwecken wie beispielsweise die Bestimmung der Gesamt-Hämoglobinmasse oder die Diffusionskapazität der Lunge ist unter Aufsicht einer medizinischen oder wissenschaftlichen Fachkraft nicht verboten.
- In Klasse M3. Gen- und Zelldoping wurde die Anwendung von Zellbestandteilen (z. B. Mitochondrien und Ribosomen) zur möglichen Steigerung der sportlichen Leistung dem bestehenden Verbot der Anwendung normaler oder genetisch veränderter Zellen zur möglichen Steigerung der sportlichen Leistung hinzugefügt.
- In Klasse S6. Stimulanzien wurden die Substanzen Flmodafinil (2-[Bis(4-fluorophenyl)methylsulfinyl]acetamid) und Fladrafinil (2-[bis(4- fluorophenyl)methylsulfinyl]-N-hydroxyacetamid) neu in die Gruppe der nicht-spezifischen Stimulanzien aufgenommen. Sie wurden in Nahrungsergänzungsmitteln gefunden.
- Außerdem wurden zu den Substanzklassen S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika und S4. Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren weitere Beispiele hinzugefügt, um den Athletinnen und Athleten sowie ihrem Umfeld die Identifizierung verbotener Substanzen zu erleichtern.
- Im Überwachungsprogramm (Monitoring Program) 2026 wurde die Überwachung von Semaglutid angepasst. Ab dem 1. Januar 2026 werden Marker von Semaglutid und zusätzlich von Tirzepatid überwacht, um einen möglichen Missbrauch von Semaglutid und Tirzepatid innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen zu beobachten.
Die englische Version der WADA-Verbotsliste 2026, die englischen Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen der neuen Verbotsliste und das Monitoring Program sind ab sofort auf der NADA-Webseite abrufbar.
Die WADA-Verbotsliste ist eine von acht internationalen Standards, deren Umsetzung für alle Unterzeichner des Welt Anti-Doping Codes verbindlich ist. Sie legt fest, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. Die WADA-Verbotsliste wird mindestens einmal jährlich überarbeitet.