Mehr als sieben Jahre nach den Olympischen Spielen 2008 bekommt der damalige Weltklasse-Dreispringer Charles Friedek vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Recht: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hätte ihn damals - wegen der unklar formulierten Statuten des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) - mit nach Peking (China) nehmen müssen.
Der frühere Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek hat im jahrelangen Rechtsstreit mit dem DOSB um seine verpasste Olympia-Teilnahme in Peking triumphiert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilte am Dienstag, dass der DOSB als Monopolverband zur Nominierung von Athleten seine Pflicht "schuldhaft" verletzt habe. Dies habe zuvor schon das Landgericht Frankfurt rechtsfehlerfrei festgestellt. "Er wird erleichtert sein, dass dieser Justizmarathon jetzt rechtlich geklärt ist", sagte Michael Lehner, der Anwalt von Charles Friedek, über seinen Mandanten.
Der einstige Weltklasse-Leichtathlet hatte auf Schadensersatz für seinen verpassten Olympia-Start 2008 geklagt. Mit dem Revisionsprozess unter dem Vorsitzenden Richter Alfred Bergmann war ein sieben Jahre langer Rechtsstreit des Leverkuseners mit dem DOSB in die dritte und letzte Instanz gegangen. "Dies ist jetzt erst mal ein Grundurteil des BGH. (...) Über Inhalte können wir erst mehr sagen, wenn wir das schriftliche Urteil vorliegen haben und die Begründung kennen", hieß es in einer ersten Stellungnahme des DOSB.
Höhe des Schadensersatzes noch offen
Über die Höhe des Schadensersatzes muss nun das Landgericht Frankfurt entscheiden. Charles Friedek fordert 133.500 Euro für entgangene Sponsoren-, Preis- und Startgelder. Möglicherweise kommt es aber nicht mehr zu einem weiteren Prozess, sondern zu einer außergerichtlichen Einigung. "Ich würde mir wünschen, dass sich beide Parteien an einen Tisch setzen", sagte Michael Lehner.
Der heute 44-Jährige war beim Meeting in Wesel im Juni 2008 die vom DLV geforderte Normweite von 17 Metern zweimal gesprungen, allerdings innerhalb dieses einen Wettkampfs. Der DLV verlangte, dass sie bei zwei verschiedenen Veranstaltungen erbracht wird - was damals aber nicht eindeutig so festgeschrieben war. Daraufhin wurde der Dreispringer nach einer DOSB-Entscheidung nicht nach Peking mitgenommen. Damit er vom DLV überhaupt für das deutsche Olympia-Team vorgeschlagen wurde, dafür hatte der Dreispringer zuvor das Deutsche Sportschiedsgericht erfolgreich bemüht.
DLV hat Lücke im Regelwerk geschlossen
Ein Fall Friedek wäre heute so nicht mehr möglich, da der DLV die Lücke im Regelwerk längst geschlossen hat. "Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und werden die Urteilsbegründung in Ruhe prüfen. Die Nominirungsrichtlinien wurden zwischenzeitlich so angepasst, dass es für künftige Fälle keinerlei Diskussionen mehr geben kann", sagte Verbandschef Dr. Clemens Prokop nach dem Urteil.
Die 73-minütige BGH-Verhandlung des II. Zivilsenats unter dem Vorsitzenden Richter Alfred Bergmann am 21. Juli hatte auf den Tag genau sieben Jahre nach der Nicht-Berücksichtigung von Charles Friedek durch den DOSB stattgefunden.
Erfolglos war der heutige Nachwuchs-Bundestrainer für Dreisprung 2008 beim Versuch geblieben, vor dem Landgericht Frankfurt in einem Eilverfahren durchzusetzen, dass er nach China mitgenommen wird. Auch sein Einspruch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt scheiterte. Der Hallen- und Freiluft-Weltmeister von 1999 bemühte sich danach um Schadensersatz. Er klagte zunächst vor dem Landgericht Frankfurt - und bekam dort am 15. Dezember 2011 Recht. Das OLG aber hob dieses Urteil am 20. Dezember 2013 wieder auf. Der lange Rechtsstreit ist einmalig im deutschen Sport.
Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa)