„Unser primäres Ziel ist es, mit den Einnahmen aus der Gebührenanpassung speziell auch den Laufsport weiterzuentwickeln. Hierzu wird eine Prioritätenliste von Fördermaßnahmen erarbeitet“, sagte Dr. Matthias Reick, DLV-Vizepräsident Allgemeine Leichtathletik, am Dienstag nach einer Sitzung des Bundesausschusses Laufen.
Die Details der Prioritätenliste werden jetzt in den Landesverbänden erarbeitet, um dann für 2016 komplexe Inhalte zur Umsetzung notwendiger Neuerungen zu haben. Daran sollten sich alle Vereinsvertreter in den Verbänden konstruktiv beteiligen. Letztlich soll Laufen sowohl im Leistungsbereich als auch im Breitensport unterstützt werden, was auch der Gesundheits-Prävention helfen wird.
Laut einem Verbandsrat-Beschluss werden die Teilnehmergebühren bei allen Laufveranstaltungen ab dem 1.1.2016 einheitlich auf einen Euro pro Teilnehmer festgelegt. „Selbstverständlich geben wir Auskunft darüber, was mit den Geldern passiert und gewährleisten die notwendige Transparenz. Diesem Grundsatz unterliegen wir als Nonprofit-Organisation natürlich im verstärkten Maße, alle Einnahmen des Verbandes sind ausschließlich innerhalb der satzungsgebundenen Aufgaben zur Förderung der Leichtathletik zu verwenden“, sagte Reick.
Regelung gilt in allen Landesverbänden
Relevant sind für die Lauf-Veranstalter ausschließlich die Finisher, nicht alle gemeldeten Teilnehmer. Vom sogenannten „Finisher-Euro“ ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Altersklasse U18 sowie karitative Läufe nach Absprache.
Der Vorsitzende des Bundesausschusses Laufen, Harald Rösch, verdeutlichte noch einmal, dass „die Gebührenanpassung eine Chance für den Laufsport sei, denn nun habe man zum einen eine einheitliche Regelung, die bundesweit gilt, zum anderen können ab 2016 Lauf-Projekte besser gefördert werden. Wolfgang Timm, Sprecher der LV-Straßen- und Volkslaufwarte, sieht in der bundeseinheitlichen Neuregelung ab 2016 „die Möglichkeit, langfristig etwas in der Laufszene zu bewirken“.
Prioritätenliste für Fördermaßnahmen notwendig
„Aus den Einnahmen“, so Rösch, „die zusätzlich generiert werden, muss auch in den Laufsport investiert werden. Dies ist unser Ziel. Was letztlich gefördert wird, werden wir transparent kommunizieren.“ Horst Milde und Wilfried Raatz, Mitglieder des Bundesausschusses Laufen und Vertreter der German Road Races legten hierzu einen Katalog von Fördermaßnahmen vor, der insgesamt zehn Punkte umfasst.
Unter anderen fordern sie die Trainer-Aus und -Weiterbildung sowie Schulsport-Wettbewerbe besser zu fördern, Zuschüsse für zentrale und dezentrale Nachwuchs-Fördermaßnahmen zu erweitern, ausbildungsbegleitende Förderung von jungen Athleten und den Cross-Cups zu stärken oder auch laufaffine Leichtathletik-Vereine besser zu unterstützen Der Bundesausschuss einigte sich darauf, eine Prioritätenliste von Fördermaßnahmen zu erstellen, mit der ab 2016 gearbeitet werden kann.
Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf
Direkt nach dem Verbandsrats-Beschluss bei der DM in Ulm wurden alle 20 Geschäftsstellen der Landesverbände sowie alle Volkslaufwarte schriftlich vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) über die Änderungen 2016 schriftlich informiert. Neben einer bundeseinheitlichen Regelung für Genehmigungsgebühren war es eine weitere Zielsetzung, kommerzielle Veranstalter von Laufveranstaltungen, die von der über 50-jährigen Entwicklungsarbeit des Volks- und Straßenlaufs in Deutschland durch Verbandsarbeit und dem Regelwerk profitieren, sich aber bisher dem Solidarsystem der Verbände nicht angeschlossen haben, zu integrieren.
Grundlage hierfür ist ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf aus dem Jahre 2013, das den Verbänden das Recht gibt, Teilnehmergebühren auch von Veranstaltern, die ihren Lauf nicht angemeldet haben, zu erheben. Von den Einnahmen erhalten die Landesverbände 60 Prozent und der DLV 40 Prozent. Diese Aufteilung ermöglicht in idealer Weise sowohl dezentrale als auch zentrale Fördermaßnahmen.