SPORT PRO GESUNDHEIT


Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) ist durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) berechtigt, das Qualitätssiegel "SPORT PRO GESUNDHEIT" für die Gesundheitssportprogramme „Ausdauer auf Dauer“ und "Laufend unterwegs" an seine Vereine zu vergeben.
Beide Konzepte verfolgen das präventive Ziel, durch Bewegung die Herz-Kreislauf-Funktionen zu fördern sowie sein Leben langfristig gesundheitsorientierter zu führen.
Dass Leichtathletik vor allem mit einer seiner Kerndisziplinen, dem „Laufen“, gesund ist, steht außer Frage. Dieses gesundheitswirksame Potential soll nun forciert durch die Vereine an die Bevölkerung getragen werden. Im Kursprogramm „Ausdauer auf Dauer“ werden Inhalte des Gesundheitssports aufbereitet und drei unterschiedliche Disziplinen zur Steuerung der Belastungsparameter eingesetzt: Laufen, Walking und Nordic Walking.
Im Kursprogramm "Laufend unterwegs" soll es dem Teilnehmer am Ende möglich sein, 30 Minuten durchgehend ohne Pause zu laufen.
Mehr auf leichtathletik.de:Für mehr Bewegung – Gesundheits- und präventionspolitscher Abend in Berlin
Sonderregelungen zum Umgang mit dem Coronavirus
Liebe Sportvereine,
der Coronavirus hat dazu geführt, dass Sport- und Freizeitstätten geschlossen werden mussten und somit der Vereinsbetrieb nicht stattfinden kann. Das betrifft auch die Präventionskurse, die derzeit nicht starten können oder unterbrochen wurden. In diesem Zusammenhang tauchen viele Fragen auf.
Die Krankenkassen haben Sonderregelungen entwickelt, sodass alle Teilnehmer*innen ihre Bezuschussung erhalten können, obwohl der Präventionskurs wegen des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden konnte.
Folgende Informationen zu Präventionskursen wurden vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht und an die Krankenkassen herangetragen:
- Können begonnene Präventionskurse nach § 20 Absatz 5 SGB V aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht fortgeführt werden, können sie zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt und abgeschlossen werden. Wenn die Möglichkeit besteht, kann ein begonnener Kurs unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie fortgesetzt und abgeschlossen werden. Aus der Teilnahmebescheinigung für die Kursteilnehmenden sollte hervorgehen, wie viele Kurseinheiten auf Grund der Corona-Pandemie nicht stattgefunden haben.
- Sollte ein Kurs nicht später fortgesetzt werden können oder die Teilnehmer*innen das Angebot einer späteren Fortsetzung nicht nutzen können, ist nach unserer Empfehlung an die Krankenkassen eine Bezuschussung wenigstens auf Basis der stattgefundenen Kurseinheiten vorzunehmen. Deshalb wird auch empfohlen, dass die Übungsleitung auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt, was an Einheiten aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattgefunden hat.
Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang der gesetzlichen Krankenversicherungen mit dem Coronavirus.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team von SPORT PRO GESUNDHEIT
Information zur Wiederaufnahme von SPORT PRO GESUNDHEIT-Kursen
ZPP Verbindliche Anbieterinformation: Verlängerung Corona-Sonderregelung endet am 31.12.2022 (Stand April 2022)