| Welt Anti Doping Agentur

WADA veröffentlicht Verbotsliste für 2017

Wie die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) informierte, ist die neue Verbotsliste der Welt Anti Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2017 veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft – bis zum 31. Dezember 2016 gilt die WADA-Verbotsliste 2016. Wichtige Änderungen und Präzisierungen betreffen unter anderem die Substanzklassen S3. Beta-2-Agonisten, S6. Stimulanzien und S7. Narkotika.
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In der Substanzklasse S3. Beta-2-Agonisten sind Beispiele für jederzeit verbotene Beta-2-Agonisten nun explizit namentlich genannt, darunter auch die Substanz Higenamin, die in einigen Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) nachgewiesen wurde. Higenamin wird in Deutschland nicht als Wirkstoff in Medikamenten eingesetzt. Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) hatte bereits im Februar vor NEM gewarnt, die verbotene Substanzen, wie Higenamin, enthalten können. Zudem ist der bestehende Grenzwert für Salbutamol in der neuen Verbotsliste präzisiert und für Salmeterol erstmalig ein Grenzwert angegeben.

In der Substanzklasse S6. Stimulanzien ist die Substanz Lisdexamphetamin nun namentlich in der Verbotsliste 2017 aufgeführt. In den Vorjahren wurde diese Substanz namentlich nicht in der Verbotsliste genannt. Aufgrund ihrer Ähnlichkeit zu Amphetamin, welches im Wettkampf verboten ist, zählte die Substanz Lisdexamphetamin jedoch bereits in den Vorjahren zu den im Wettkampf verbotenen Stimulanzien.  Die Substanzklasse S7. Narkotika ist um die Substanz Nicomorphin erweitert worden.

Wie die NADA weiterhin mitteilte, werden die WADA-Verbotsliste 2017 und die Änderungen nun ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der NADA-Homepage zur Verfügung gestellt. Die englische Version der Verbotsliste 2017 und die dazugehörenden Änderungshinweise finden Sie auf leichtathletik.de im <link>Bereich Anti-Doping sowie auf der Webseite der NADA unter "Service & Infos".

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