Was ist Doping?
Doping ist der Versuch, mit unerlaubten Mitteln seine Leistung zu steigern. Welche Mittel, Substanzen oder Methoden dazu zählen, regelt die international gültige Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA). Hier ist festgehalten, dass die Anwendung, also die (Einnahme bzw., -Injektion, aber auch die Verabreichung) von Substanzen bestimmter Wirkstoffgruppen oder die Anwendung bestimmter Methoden (z. B. Blutdoping) verboten ist.
Hintergrund ist, dass es gewisse Inhaltsstoffe in Medikamenten geben kann, die zwar im Falle einer Krankheit zur Wiederherstellung der Gesundheit ihre Berechtigung haben, im Sport aber verboten sind, da sie zu einer Verbesserung der Leistung führen oder durch den Missbrauch die Gesundheit von Athletinnen und Athleten schädigen können. Im Kampf gegen Doping geht es nicht nur um die Fairness und Gleichbehandlung aller Athletinnen und Athleten, sondern ganz besonders auch um den Schutz der Gesundheit der Sportlerin und des Sportlers. Welche Substanzen und Methoden im Einzelnen verboten sind, findet man auf der aktuellen <link file:158823 _blank>WADA-Verbotsliste</link>.
Auch in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), die es in Geschäften oder im Internet zu kaufen gibt, können verbotene Substanzen enthalten sein. Um nicht ungewollt in eine Dopingfalle zu geraten, ist daher besondere Vorsicht durch Athletin und Athlet selbst geboten. Zum einen muss diese/r sich vor der Einnahme eines Medikaments oder NEMs stets versichern, dass dieses Präparat keine verbotenen Substanzen beinhaltet. Zum anderen besteht bei der Einnahme von NEM die Gefahr von Verunreinigungen des Präparates durch verbotene Substanzen. Auch deshalb wird empfohlen, keine NEM einzunehmen.
Eigenverantwortlichkeit von Athletin und Athlet
Wird in den Körperflüssigkeiten einer Athletin oder eines Atleten eine verbotene Substanz nachgewiesen oder stellt sich heraus, dass sie/er eine verbotene Methode eingesetzt hat, muss diese/r sich wegen eines Dopingverstoßes verantworten. Denn grundsätzlich ist zuallererst die Athletin bzw. der Athlet alleine dafür verantwortlich, welche Substanzen sich in seinem Körper befinden.
Auch die Verweigerung einer Dopingkontrolle, das Verfälschen bzw. versuchte Verfälschen des Dopingkontrollverfahrens, der Besitz von oder das Handeln mit verbotenen Substanzen gelten als Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln und werden mit einem positiven Dopingbefund gleichgesetzt. Die Einhaltung des Dopingverbots wird durch Dopingkontrollen bei Wettkämpfen und beim Training überprüft.