Anti-Doping-Gesetz
Die Forderung nach der politischen Umsetzung eines Anti-Doping-Gesetzes war dem DLV lange ein Hauptanliegen in der Bekämpfung von Doping im Sport. Den Erlass eines solchen Gesetzes als ein Instrument, das für die Glaubwürdigkeit des Sports kämpft und dem Schutz der Athletinnen und Athleten und des Sports dient, hielt der DLV als unerlässlich. Eine Verbesserung im unmittelbaren Dopinggeschehen konnte trotz einer Verschärfung des Arzneimittelgesetzes (AMG) in 2007 jedoch nur in wenigen Sportarten verzeichnet werden.
Im November 2014 stellten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Gesundheit den ersten Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes vor. Nach Prüfung von Stellungnahmen verschiedener Institutionen und Beratungen billigte der Bundesrat im November 2015 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz – AntiDopG), das am 17. Dezember 2015 mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft trat.
Das Anti-Doping-Gesetz ersetzt die bisherigen strafrechtlichen Anti-Doping-Tatbestände des AMG; die sportrechtlichen Anti-Doping-Regelwerke bleiben mit der Einführung des AntiDopG dennoch weiterhin maßgebliche, sportrechtliche Grundlagen der Fachverbände.
Mit der Einführung neuer Straftatbestände dient das AntiDopG der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und –Methoden im Sport, um die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen, die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben zu sichern und damit zur Erhaltung der Integrität des Sports beizutragen. So ist beispielsweise Selbstdoping strafbar; aber auch der unerlaubte Umgang und die unerlaubte Anwendung zu Dopingzwecken ist Bestandteil des AntiDopG. Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Ermittlungsbehörden, NADA und Gerichten wurde gesetzlich geregelt und trägt mit der Übernahme des Ergebnismanagements und Sanktionsverfahren durch die NADA zu einer Intensivierung des Anti-Doping-Kampfes im Deutschen Leichtathletik-Verband bei.
Basierend auf einer Evaluierung ab 2019 trat am 1. Oktober 2021 das Gesetz zur Änderung des Anti-Doping Gesetzes in Kraft. Aufgrund dieses Gesetzes beinhaltet das AntiDopG eine Kronzeugenregelung, die eine Strafmilderung oder eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.
Wichtige Dokumente zum Download:
Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes, gültig ab 01.10.2021
Anti-Doping-Gesetz im Bundesgesetzblatt
NADA-Information zum Gesetzesinhalt - Fact Sheet zum Inhalt des Gesetzes