WADA-Verbotsliste und Medikamente
Die Einnahme von Medikamenten zur Leistungssteigerung im Sport ist verboten. Der Grund für dieses Verbot ist, dass Medikamente Substanzen enthalten können, die nicht nur die Leistung steigern und damit dem Fair Play des Sports widersprechen, sondern dass diese Substanzen Nebenwirkungen aufweisen, die für den Menschen gesundheitsschädlich sind.
WADA-Verbotsliste
Die WADA veröffentlicht jedes Jahr eine Liste, auf der die verbotenen Substanzen und Methoden gelistet sind. Eine Substanz oder Methode wird immer nur dann auf die Verbotsliste genommen, wenn sie leistungssteigernd ist, die Gesundheit gefährdet und dem Fair Play-Geist des Sports widerspricht.
Die jeweils aktuelle WADA-Verbotsliste gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember. Es ist immer lohnenswert, eine neue Liste mit der alten zu vergleichen, da sich jährlich Änderungen ergeben. Die WADA informiert über Änderungen mithilfe den WADA-Summary Modifications.
Der offizielle Wortlaut der Verbotsliste wird von der WADA in englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen und französischen Fassung ist die englische Fassung maßgebend. Der DLV empfiehlt zur Vermeidung von Fehlern oder Unklarheiten immer auch die englische Originalversion WADA - The Prohibited List zu Rate zu ziehen, da diese allein verbindlich ist.
Wichtige Änderung der Verbotsliste ab dem 1. Januar 2024: Die Substanz Tramadol ist gemäß dem Dopingreglement der WADA ab dem 1. Januar 2024 innerhalb von Wettkämpfen verboten. Tramadol darf bei einer Dopingkontrolle im Wettkampf nicht nachgewiesen werden. Die NADA hat hierfür ein Infoblatt veröffentlicht.
Medikamentenanfragen
Ob ein Medikament eine verbotene Substanz enthält, sollten Sie immer mit Ihrem Arzt besprechen. Hilfestellung bietet die Nationale Anti Doping Agentur (NADA), die u. a. auch für Medikamentenanfragen zuständig ist. Mit der Einrichtung der Medikamentendatenbank "NADAmed" als onlinebasiertes System und der Beispielliste zulässiger Medikamente als Printprodukt ist es jederzeit möglich, schnell Auskunft über die Zulässigkeit eines bestimmten Präparates zu erhalten.
Sollte ein Medikament nicht aufgeführt sein, sind Anfragen direkt an das NADA-Ressort Medizin, E-Mail: medizin@nada.de zu richten.
Medizinische Ausnahmegenehmigung
Sollten Sie erkrankt, verletzt oder auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sein, bedeutet das nicht unbedingt, dass Sie mit dem Sport aufhören müssen. Es ist aber unter allen Umständen erforderlich zu prüfen, ob eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) für die Anwendung Ihres Medikamentes zu beantragen ist. Wie das geht, erfahren Sie in der Rubrik Medizinische Ausnahmegenehmigung.
Wichtige Dokumente zum Download
WADA-The Prohibited List 2023 (gültig ab 01.01.23), englisch
WADA-Summary Modification 2023 (gültig ab 01.01.23), englisch
WADA-Monitoring Program 2023 (gültig ab 01.01.23), englisch
WADA-The Prohibited List 2024 (gültig ab 01.01.24), englisch
WADA-Summary Modification 2024 (gültig ab 01.01.24), englisch
WADA-Monitoring Program 2024 (gültig ab 01.01.24), englisch
NADA-Infoblatt Tramadol, Änderung ab 01.01.24, deutsch
NADA-Verbotsliste 2023 (gültig ab 01.01.2023), informatorische Übersetzung, deutsch
NADA-Wichtigste Änderungen WADA-Verbotsliste 2023 (gültig ab 01.01.2023), deutsch
NADA FAQ Änderungen bezüglich Kortison (gültig ab 01.01.2022), deutsch
NADAmed - Medikamenten-Datenbank
NADA-Flyer Asthmasprays im Sport, deutsch
NADA-Flyer Infusionen im Sport, deutsch
NADA-Flyer Kortison im Sport, deutsch
NADA-Infoblatt Blut-, Blutplasma- und Thrombozytenspenden, deutsch
NADA-Infoblatt Periphere Stammzellspende, deutsch