Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
ANTI-DOPING-NEWSLETTER 4/2020
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen
- Covid-19 – NADA und WADA-Maßnahmen im Dopingkontrollsystem
- AIU stuft Nigeria und Marokko erneut als Doping-Hochrisikoländer ein
- Russland – Weitere Sanktionen
- „Sun Yangs Hammer“ – Neues vom Anti-Doping-Beauftragten des LV Nordrhein
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit und schöne Ostern
Covid-19 – NADA und WADA-Maßnahmen im Dopingkontrollsystem |
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Anfang März 2020 hat die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) eine Information zu Maßnahmen zur Infektionsververhütung aufgrund Covid-19 herausgegeben. Das Doping-Kontroll-Programm und die Präventionsmaßnahmen der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) würden weiterhin durchgeführt. Dies betrifft auch das Vor-Olympia-Test- und Aufklärungsprogramm. Nach weiteren Mitteilungen informierte die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) am 23. März 2020 über ein weiteres Update bezüglich ihrer Arbeit während der Corona-Krise. Die Durchführung der Dopingkontrollen ist ausgesetzt, jedoch arbeitet die NADA an innovativen Lösungen um die sauberen Sportlerinnen und Sportler zu unterstützen. Die weiteren Einzelheiten können Sie auf der NADA Homepage nachlesen. Weiterhin berichteten zu diesem Thema die FAZ und der Focus.
Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat Mitte März 2020 auf ihrer Homepage ein Fragen & Antworten Dokument mit Verhaltenshinweisen für Sportlerinnen und Sportler zu COVID-19 veröffentlicht. Trotz der Coronavirus-Pandemie will sie die sauberen Athleten so gut es geht schützen. Aus diesem Grund hat die WADA ihre Richtlinien der Ausnahmesituation angepasst, teilte diese mit. „Es wird entscheidend sein, dass das System so schnell wie möglich wieder seine volle Leistungsfähigkeit erlangen kann, sobald die Beschränkungen aufgehoben sind“, sagte Wada-Präsident Witold Banka. Die Sportwelt sei mit einer noch nie da gewesenen Situation konfrontiert. Den komplett Bericht finden Sie in den DLV Flash-News. Weiterhin berichtete Zeit Online darüber. Lesen Sie hier auch einen Artikel zu den Dopingkontrollen nach der Absage der Olympischen Spiele 2020 von Eurosport.
AIU stuft Nigeria und Marokko erneut als Doping-Hochrisikoländer ein |
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Die Athletics Integrity Unit (AIU) des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics hat die Länder Nigeria und Marokko erneut in die Kategorie A und somit als Hochrisikoländer in Bezug auf Doping eingestuft. Lesen Sie hier einen Artikel von ran sowie die Originalmeldung der AIU vom 5. März 2020, der Sie auch die Kategorisierung aller Mitgliedsverbände sowie die zugrunde liegenden Regeln und Verpflichtungen entnehmen können.
Russland - Weitere Sanktionen |
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Mit einer weiteren Sanktion reagierte der Weltleichtathletik-Verband World Athletics in seiner Councilsitzung am 12. März 2020 auf die Manipulation der Dopingdaten aus dem Moskauer Labor, für die Russland von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) für vier Jahre von Olympischen Spielen ausgeschlossen wurde sowie den Fall Danil Lyssenko. Der Hallen-Weltmeister im Hochsprung hatte sich Dopingkontrollen entzogen. Die damalige Führung des russischen Verbandes (RUSAF) versuchte, den Betrug mit gefälschten ärztlichen Attesten zu vertuschen. Hier finden Sie die Originalmeldung der World Athletics sowie von www.leichtathletik.de.
Wie unter anderem der Focus berichtete, hat der russische Leichtathletik-Verband zwischenzeitlich seit Ende Februar 2020 einen neuen Präsidenten. Lesen Sie hier die Einzelheiten.
„Sun Yangs Hammer“ – Neues vom Anti-Doping-Beauftragten des LV Nordrhein |
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Basis dieser Zusammenfassung von Norbert Schlepp, Anti-Doping-Beauftragter des Leichtathletik-Verbands Nordrhein, ist wohl nicht das Dopingverfahren eines Leichtathleten, sondern das des Schwimmers Sun Yang. Sun Yan wurde im Februar 2020 mit einer Dopingsperre von acht Jahren belegt. Dennoch können wir Ihnen diesen Artikel wirklich empfehlen, da alle dem Welt Anti-Doping-Code (WADC) unterliegende Sportarten das WADA-Regelwerk als juristische Basis haben. Bitte lesen Sie hier den Artikel „Sun Yangs Hammer“.
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag) |
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.
Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
- bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der World Athletics List of International Competitions 2020 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist.
- Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
- Weiterführende Details: NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) | DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)