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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 8/23

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • NADA-Webseminar „Asthma“
  • DLV-Anti-Doping-Infopoint bei den DM Masters vom 12. bis 13. August 2023 in Mönchengladbach
  • Testosteron-Regelung – Caster Semenya gewinnt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
  • Doping-Prävention – Doping einfach erklärt
  • Heftige Kritik an sogenannten „Enhaced Games“
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr

DLV-Team Anti-Doping

NADA-Webseminar "Asthma"

Mit einem weiteren Webseminar, diesmal zum Thema „Asthma“, informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) interessierte Zuschauer:innen im Juli 2023. Asthma begleitet viele Menschen und so auch Athleten und Athletinnen aller Altersklassen. Auch die Einnahme von Asthmamedikamenten muss im Sport berücksichtigt werden und führt immer wieder zu Unsicherheiten, was die Anwendung betrifft.

Lassen Sie sich aufklären, was bei der Einnahme von Asthma-Medikamenten zu beachten ist, welche Asthmasprays bis zu gewissen Mengen erlaubt sind oder ob Sie eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) benötigen. Erläuterungen, welche Medikamente das sind und was bei der Anwendung zu beachten ist, können Sie sich im kostenfreien NADA-Webseminar „Asthma“ anschauen. 

DLV-Anti-Doping-Infopoint bei den DM Masters vom 12. bis 13. August 2023 in Mönchengladbach

Deutsche Meisterschaften der Masters in Mönchengladbach – nutzen Sie als Athletin oder Athlet, aber auch gerne als Besucher:in die Gelegenheit, sich während der Veranstaltung zum Thema Anti-Doping vor Ort zu informieren! Mit dem DLV-Anti-Doping-Infopoint bietet der DLV allen Interessierten die Möglichkeit, sich fachkundig zu diesem Thema beraten zu lassen. Am Anti-Doping-Infopoint erfahren Sie alles über den richtigen Gebrauch der aktuellen WADA-Verbotsliste, Informationen zum Antragsverfahren von Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUE) bei nationalen und internationalen Einsätzen und vieles mehr.

Neben der Möglichkeit, sich Wissenswertes papierlos über QR-Codes mit nach Hause zu nehmen, liegen weiterhin aktuelle Handouts des DLV und der NADA sowie Broschüren zur Mitnahme bereit. Besuchen Sie die DM Masters in Mönchengladbach: Grenzlandstadion Mönchengladbach-Rheydt, Jahnplatz 20, 41236 Mönchengladbach! Den DLV-Anti-Doping-Infopoint finden Sie bei der Sponsorenmesse und der Catering-Stände.  

Testosteron-Regelung – Caster Semenya gewinnt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Einen Erfolg hat die zweifache Olympiasiegerin über 800 m Caster Semenya im Rechtsstreit, der die Testosteron-Regelung des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics zugrunde liegt, erzielt. Sie gewann im Juli 2023 das Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Nachdem Caster Semenya vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) scheiterte, zog sie 2020 mit einer zivilrechtlichen Beschwerde wegen ihres Vorgehens gegen die Testosteron-Regel von World Athletics vor das Schweizerische Bundesgericht. Auch diese Klage blieb erfolglos, worauf die Athletin vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zog. Unter anderem warf die mittlerweile 32-jährige Südafrikanerin der Schweiz Verstöße gegen den Schutz vor Diskriminierung, herabwürdigende Behandlung sowie Missachtung ihres Privatlebens vor.

Der EGMR stellte nun fest, dass Semenya im Gerichtsverfahren in der Schweiz ein wirksamer Rechtsbehelf verweigert wurde. So stellt der Gerichtshof fest, dass die Athletin glaubwürdig dargelegt habe, warum sie wegen ihres erhöhten Testosteronspiegels diskriminiert werde. Ungeachtet dieses EGMR-Urteils wird der Leichtathletik-Weltverband seine Testosteron-Vorschriften zunächst nicht ändern, da sich die Richter bei ihrer Begründung nicht gegen World Athletics richteten, sondern eine mangelnde Urteils-Begründung des Schweizer Bundesgerichts kritisierten. Lesen Sie in spiegel.de und leichtathletik.de die weiteren Einzelheiten sowie die World Athletics-Pressemitteilung.

Doping-Prävention – Doping einfach erklärt

Anschauenswert finden wir das kurze Video des ZDF aus der Rubrik ZDFtivi für Kinder für alle, die Kindern den Begriff „Doping“ kindgerecht erklären möchten. Klicken Sie gerne hier.

Heftige Kritik an sogenannten „Enhaced Games“

Auf große Kritik im Sport stoßen seit einigen Wochen die sogenannten „Enhaced Games“. Laut des Präsidenten der Vereinigung Aron D’Souza gilt es, die „Enhaced Games“ unter anderem als Kampf gegen das Internationale Olympische Committee (IOC) und die Olympischen Spiele als Sportveranstaltung ohne Dopingkontrollen auszurichten, da seiner Meinung nach jeder Athlet und jede Athletin das Recht habe, mit dem eigenen Körper machen zu können, was sie/er möchte.

Die Entscheidung des Einsatzes von dopingrelevanten Substanzen stünde den Teilnehmer:innen dieser Veranstaltung frei. Geplant ist die erste Veranstaltung für das Jahr 2024, an der Athet:innen aus den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Gewichtheben, Turnen und Kampfsport in den Wettkampf gehen könnten. Lesen Sie gerne die Berichte aus sport1.de und t-online.de

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2023 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist!

Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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