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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 10/2023

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Wichtige Information an DLV-Kaderathlet:innen: Kaderbildung 2023/2024 – Kaderstatus/Testpoolstatus – Meldepflichten – Beendung der aktiven Laufbahn im Bundeskader
  • Das Schmerzmittel Tramadol – ab 1. Januar 2024 im Wettkampf verboten!
  • Verbesserte Dopingprävention: Athlet:innen für Umfrage gesucht
  • NADA-Webseminar „Suchtmittel“
  • GEMEINSAM GEGEN DOPING –Dopingfallen in der Hausapotheke
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr

DLV-Team Anti-Doping

Wichtige Information an DLV-Kaderathlet:innen: Kaderbildung 2023/2024 – Kaderstatus/Testpoolstatus – Meldepflichten – Beendung der aktiven Laufbahn im Bundeskader

Da die deutsche Leichtathletik kurz vor der Kadernominierung steht und sich durch die DLV-Bundeskadernominierung 2023/2024 für viele Athlet:innen der bisheriger Kaderstatus verändern wird, möchten wir alle Testpoolathlet:innen auf das Erfordernis der Meldung der „Beendung der aktiven Laufbahn im Bundeskader“ hinweisen. Basis hierfür ist der Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), der in Anhang B 2.3 die Meldepflichten und eine damit verbundene vorzeitige Entlassung aus dem Testpool regelt.

Für Testpoolathlet:innen aus dem Bereich der Leichtathletik bedeutet das:

„Wurde eine Athletin bzw. ein Athlet in einen NADA-Testpool berufen, gehört sie/er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er/sie nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte Athletin bzw. Athlet ihre/seine aktive Laufbahn beenden, muss sie/er dies gegenüber der NADA bzw. dem DLV mit dem NADA-Rücktrittsformular schriftlich erklären.“

Sollten Sie also Ihre aktive Laufbahn als Bundeskaderathlet:in und somit Ihre Testpoolzugehörigkeit vor dem 31. Dezember 2023 beenden wollen, ist die Abgabe des NADA-Formulars „Rücktrittserklärung“ zwingend erforderlich. Solange die Mitteilung Ihres Rücktritts nicht auf dem vorgegebenen Formblatt vorliegt, unterliegen Sie nach wie vor den Meldepflichten, können zu Dopingkontrollen aufgesucht werden und laufen bei beispielsweise einem Nichtantreffen zu einer Kontrolle Gefahr, einen Meldepflichtverstoß zu begehen. Erst wenn der NADA bzw. dem DLV die schriftliche Erklärung auf dem NADA-Rücktrittsformular vorliegt, ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Testpool möglich! NADA und DLV bestätigen Ihnen die Beendung Ihrer sportlichen Laufbahn und die Entlassung aus dem Testpool schriftlich.

Athlet:innen, die neben dem NADA-Testpool auch dem World Athletics International Registered Testing Pool angehören, sollten zusätzlich die Athletics Integrity Unit (AIU) über ihren Rücktritt mit dem AIU-Formular „Removal Form from the World Athletics International Registered Testing Pool“ informieren.

Das Schmerzmittel Tramadol – ab 1. Januar 2024 im Wettkampf verboten!

Wie bereits mehrfach angesprochen, möchten wir vorsorglich ein weiteres Mal darauf hinweisen, dass der Wirkstoff Tramadol (WADA-Verbotsliste Klasse S7. Narkotika) ab dem 01. Januar 2024 innerhalb des Wettkampfes verboten sein wird. Tramadol ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Opioide und wird zur Behandlung mäßig starker bis starker Schmerzen verwendet. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen im Rahmen einer medizinischen Indikation Tramadol einsetzen müssen, bitten wir Sie, Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin frühzeitig über dieses Verbot zu informieren, um einen Verstoß gegen das Dopingreglement zu vermeiden. Tiefergehende Informationen finden Sie in dem NADA-Infoblatt Tramadol.

Verbesserte Dopingprävention: Athlet:innen für Umfrage gesucht

Die ehemalige Siebenkämpferin Tilia Udelhoven widmet sich im Rahmen einer Projekt- und Doktorarbeit an der Deutschen Sporthochschule Köln der Frage, wie Athletinnen und Athleten im Anti-Doping-Kampf besser geschützt und zu Risiken und Dopingfällen aufgeklärt werden können. Zur Wissensabfrage zu Anti-Doping-Themen sowie zur Untersuchung des Cannabis-Konsumverhaltens soll ein Fragebogen dienen. Der DLV bittet um Unterstützung bei dem Forschungsvorhaben und lädt Athletinnen und Athleten dazu ein, an der Befragung teilzunehmen – der zeitliche Aufwand beläuft sich auf etwa fünf Minuten. Zum Fragebogen…

NADA-Webseminar „Suchtmittel“

In Anlehnung an die in Deutschland bestehende Debatte um die Legalisierung von Cannabis und dem Fakt, dass Cannabinoide, darunter auch THC, auf der WADA-Verbotsliste stehen und während des Wettkampfes nicht erlaubt sind, informierte die NADA Ende September mit einem weiteren Webseminar zum Thema „Suchtmittel“. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich hier die Aufzeichnung des Webseminars anzuschauen.

GEMEINSAM GEGEN DOPING – Dopingfallen in der Hausapotheke

 Jahreszeitenbedingt geht es wieder los – Husten, Schnupfen, Fieber …! Und in vermutlich jeder Hausapotheke finden sich Erkältungs- oder Hustensaft, Medikamente gegen Kopfschmerz und mehr. Damit Sie als Athlet:in nicht in eine Dopingfalle gehen, haben Sie die Möglichkeit, sich über die Webseite GEMEINSAM GEGEN DOPING darüber zu informieren, wo Vorsicht geboten ist. Lesen Sie gerne hier weiter.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2023 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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