| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

© Dirk Gantenberg
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 11/2023

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WADA veröffentlicht Verbotsliste 2024
  • NADA-Webseminar WADA-Verbotsliste 2024
  • Rote Bete, das Superfood – legal und gesund
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr

DLV-Team Anti-Doping

WADA veröffentlicht Verbotsliste 2024

Turnusgemäß hat die Welt Anti Doping Agentur (WADA) die WADA-Verbotsliste für das Jahr 2024 veröffentlicht. Hierüber informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) Ende September 2023. Die englische Version wird nun von der NADA ins Deutsche übersetzt und steht Ihnen zum Jahreswechsel auf den Webseiten der NADA und des DLV zur Verfügung.

Ab sofort finden Sie auf den o. g. Webseiten die englische Version der WADA-Verbotsliste 2024, die englischen Erläuterungen (Summary of Modification of Major Modifications and Explanatory Notes 2024) zu den wichtigsten Änderungen der neuen Verbotsliste sowie das Monitoring Program 2024. Hier die wichtigsten Änderungen, auf die die NADA hinweist:

  • Zu Klasse S0. Nicht zugelassene Substanzen wurde die Substanz 2,4-Dinitrophenol (DNP) und Troponin-Aktivatoren (z.B. Reldesemtiv und Tirasemtiv) als Beispiele hinzugefügt.
  • In Klasse M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen ist ab dem 1. Januar 2024 die Wiederzufuhr von Blut bzw. Blutbestandteilen vom Verbot ausgenommen, wenn ein:e Athlet:in Plasma oder Plasmabestandteile über eine Plasmapherese in einem registrierten Spendezentrum spendet.
  • In Klasse S7. Narkotika wurde die Substanz Tramadol hinzugefügt. Ab dem 1. Januar 2024 ist die Anwendung von Tramadol innerhalb des Wettkampfs verboten und Tramadol darf bei einer Dopingkontrolle im Wettkampf nicht nachgewiesen werden. Die Änderung war bereits im Jahr 2022 angekündigt worden. Tramadol befand sich seit einigen Jahren im Überwachungsprogramm der WADA, die Ergebnisse aus dem Überwachungsprogramm deuten auf einen signifikanten Gebrauch, insbesondere in Sportarten wie Radsport, Rugby und Fußball hin. Der Wirkstoff Tramadol ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Von der WADA geförderte Forschungsprojekte bestätigten, dass Tramadol im Sport leistungssteigernd wirken kann. Die WADA kündigt an, noch vor dem 1. Januar 2024 eine empfohlene Auswaschzeit, die zwischen der letzten Anwendung von Tramadol und dem nächsten Wettkampf eingehalten werden sollte, zu veröffentlichen.

Weitere Änderungen der Verbotsliste bestehen in Präzisierungen im Wortlaut an einigen Stellen und der namentlichen Nennung von weiteren Beispielen und Synonymen für verbotene Substanzen in den Klassen S1. Anabole Substanzen, S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika, S4. Hormon- und Stoffwechselmodulatoren, S5. Diuretika und Maskierungsmittel und S6. Stimulantien.

In das neu in das Überwachungsprogramm (Monitoring Program) 2024 wurden die Substanzen Tapentadol und Dihydrocodein, um einen möglichen Missbrauch innerhalb des Wettkampfs zu beobachten. Zudem wurde die Substanz Semaglutid (ein GLP-1 Analogon) in das Überwachungsprogramm aufgenommen, um einen möglichen Missbrauch innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen zu prüfen.

Die WADA-Verbotsliste ist eine von acht internationalen Standards, deren Umsetzung für alle Unterzeichner des Welt Anti-Doping Codes verbindlich ist. Sie legt fest, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. Die WADA-Verbotsliste wird mindestens einmal jährlich überarbeitet. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Bitte beachten Sie, dass bis zum 31. Dezember 2023 die WADA-Verbotsliste 2023 gilt.

NADA-Webseminar Verbotsliste 2024

Im Zusammenhang mit der am 1. Januar 2024 in Kraft tretende WADA-Verbotsliste 2024 veranstaltete die NADA Mitte Oktober ein weiteres Webseminar. Erfahren Sie in der Aufzeichnung des Web-Seminars die Einzelheiten der kommenden WADA-Verbotsliste 2024.

Rote Bete, das Superfood – legal und gesund

Über die positive Wirkung der Roten Bete, die bei vielen Leistungssportler:innen bereits fester Bestandteil der Ernährung ist, informierte der MDR im Oktober in der Sendung „Hauptsache gesund“. Wir fanden das interessant und wissenswert. Nutzen Sie die Gelegenheit und schauen Sie sich gerne den Bericht „Rote Bete – das perfekte Doping“ an.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2023 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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