| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
adks/pr

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 01/2016

 Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Bundestag und Bundesrat beschließen Anti-Doping-Gesetz
  • Testpool-Zugehörigkeit 2016
  • NADA-Hinweis auf aktuelles ADAMS-Update 4.0.5
  • Dopingvorwürfe gegen Russland
  • Gemeinsames Filmprojekt von Andreas Krieger, USADA und NADA
  • Film “Geheimsache Doping: Im Schattenreich der Leichtathletik“ gewinnt
  • TUE-Anträge für Veranstaltungen im Januar, Februar und März 2016

Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihre DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

Testpool-Zugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2016

Wir hatten bereits im DLV-Anti-Doping-Newsletter 12/2015 über die Testpool-Zugehörigkeit berichtet und möchten für die Testpool-Athletinnen und -Athleten unter den Lesern heute noch einmal auf Einzelheiten zu dem Thema eingehen.

IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP)

Über die Aufnahme von Athleten in den IAAF-Registered Testing Pool entscheidet ausschließlich die IAAF. Die Athleten werden direkt von der IAAF über die Aufnahme informiert und erhalten schriftlich Mitteilung durch die IAAF, sollte die Mitgliedschaft aufgehoben werden. Die IAAF veröffentlicht den aktuellen IAAF-Registered Testing Pool auf ihrer Webseite und unterstützt diese internationalen Athleten mit Hilfe der "Athlete Advisory Note on Whereabouts" im Umgang ihrer Rechte und Pflichten als IAAF-RTP-Athlet.
Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der IAAF, der NADA und dem DLV mit dem IAAF-Formular <link http: www.leichtathletik.de fileadmin user_upload anti-doping removal_form_from_the_iaaf_registered_testing_pool.pdf _blank>„Application for Removal from the IAAF Registered Testing Pool“  schriftlich erklären.

NADA-Testpools

Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools:

  • den Registered Testing Pool (NADA-RTP),
  • den Nationalen Testpool (NADA-NTP) und
  • den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP).

Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools entscheiden der DLV und die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader. Die Pflichten der Athleten als Testpoolzugehörige richten sich ausschließlich nach der Testpool-Zugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader. Über ihre Aufnahme sowie die Pflichten im Zusammenhang mit einem Testpool wurden die in einen Testpool berufenen Athleten sowohl durch den DLV als auch durch die NADA im Dezember per E-Mail informiert. Wurde ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der NADA bzw. dem DLV mit dem <link http: www.leichtathletik.de fileadmin user_upload anti-doping ruecktrittserklaerung_26.01.2015.pdf _blank>"NADA-Rücktrittsformular" schriftlich erklären.

Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60-minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.

Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60-minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.

Die Mitglieder des NADA-ATP müssen der NADA ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Anschrift und Telefonnummer mitteilen. Weitere An- oder Abmeldepflichten bestehen nicht. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür nicht erforderlich.

Weitere Einzelheiten sowie ein anschauliches Schema finden Sie <link http: www.leichtathletik.de verband anti-doping testpoolsmeldepflichten _blank>hier.

WADA-Verbotsliste 2016

Mit dem Jahreswechsel ist die Verbotsliste 2016 der Welt Anti Doping Agentur (WADA) gültig. Die NADA hat zwischenzeitlich die aktuelle Verbotsliste ins Deutsche übersetzt. Das englische Original, die Übersetzung sowie eine Zusammenfassung der Änderungen für 2016 finden Sie <link http: www.nada.de de medizin wichtige-hinweise neues-fuer-2016 _blank>hier oder auf <link http: www.leichtathletik.de verband anti-doping wada-verbotsliste-und-medikamente _blank>www.leichtathletik.de.

DLV vergibt Medienpreis 2015 an ARD-Doping-Redaktion im WDR

Das Präsidium und der Verbandsrat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) haben den DLV-Medienpreis 2015 an die ARD-Doping-Redaktion im WDR mit Hajo Seppelt für den Beitrag „Geheimsache Doping – wie Russland seine Sieger macht“, vergeben. Lesen Sie <link http: www.leichtathletik.de news detail dlv-medienpreis-2015-geht-an-ard-doping-redaktion-im-wdr _blank>hier mehr.

Zwischenzeitlich stufte ein Gericht in Moskau die Vorwürfe als unglaubwürdig ein und verhängt symbolische Geldstrafen. Einzelheiten lesen sie <link http: www.faz.net aktuell sport sportpolitik doping gericht-in-moskau-verhaengt-geldstrafe-nach-ard-doping-doku-13970208.html _blank>hier.

IOC konkretisiert seine Pläne im Anti-Doping-Kampf

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat seine Pläne für ein unabhängigeres Anti-Doping-System konkretisiert. Lesen Sie <link http: www.sport1.de leichtathletik ioc-konkrete-plaene-fuer-unabhaengigeren-anti-doping-kampf _blank>hier Einzelheiten. Weitere Informationen finden Sie auch <link http: www.faz.net aktuell sport sportpolitik appell-von-ioc-praesident-thomas-bach-an-sportverbaende-13955344.html _blank>hier.

TUE-Anträge für Veranstaltungen im Februar, März und April 2016

Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie dem <link>Bereich Anti-Doping der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands.

Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

DM Senioren Halle + Winterwurf, 13. bis 14. Februar in Erfurt (Deutschland)

TUE-Antrag bis spätestens 14.01.16 an NADA

DM Jugend-Halle (U20), 20. bis 21. Februar in Dortmund und Wattenscheid (Deutschland)

TUE-Antrag bis spätestens 21.01.16 an NADA

DM Halle, 27. bis 28. Februar in Leipzig (Deutschland)

TUE-Antrag bis spätestens 28.01.16 an NADA

Hallenländerkampf U20 + LK-Winterwurf U20/U23, 27. Februar in Pandova (Italien)

TUE-Antrag bis spätestens 28.01.16 an NADA

DM Cross, 05. März in Herten (Deutschland)

TUE-Antrag bis spätestens 04.02.16 an NADA

Europ. Winterwurf-Cup, 12. bis 13. März in Arad (Rumänien)

TUE-Antrag bis spätestens 11.02.16 an NADA

WM Halle, 17. bis 20. März in Portland (USA)

TUE-Antrag bis spätestens 17.02.16 an IAAF

WM Halbmarathon, 26. März in Cardiff (Großbritannien)

TUE-Antrag bis spätestens 25.02.16 an IAAF

Senioren EM Halle, 29. März bis 03. April in Ancona (Italien)

TUE-Antrag bis spätestens 28.02.16 an WMA

HAJ Marathon, 10. April in Hannover (Deutschland)

TUE-Antrag bis spätestens 11.03.16 an IAAF

31. Haspa Marathon Hamburg, 17. April in Hamburg (Deutschland)

TUE-Antrag bis spätestens 18.03.16 an IAAF

MetroGroup Marathon, 24. April in Düsseldorf (Deutschland)

TUE-Antrag bis spätestens 25.03.16 an NADA

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