| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
adks/pr

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 02/2016

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Informationen zum Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)
  • TUE-Anträge in Verbindung mit der IAAF-List of International Competitions 2016
  • Anti-Doping-Infopoint bei der Senioren-Hallen-DM in Erfurt (13./14. Februar)
  • NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2016 und NADA-MediCard 2016
  • NADA-Prävention – E-Learning für Ärzte
  • Doping und Korruption in der Leichtathletik – “The show must go on”
  • TUE-Anträge für Veranstaltungen

Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihre
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

Informationen zum Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, auch auf diesem Weg über das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) zu informieren. Am 27. November 2015 billigte der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport – das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG). Am 17. Dezember 2015 trat das Gesetz mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Auch die NADA informierte mit <link http: www.nada.de de nada aktuelles newsdetail _blank>dieser Mitteilung.

Durch das neue Gesetz ist künftig Selbstdoping strafbar. Erstmalig werden damit gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit dem Doping Vorteile im organisierten Sport zu verschaffen. Strafbar ist künftig auch der Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping. Zudem werden die Regelungen für Hintermänner verschärft. Das neue Anti-Doping-Gesetz hilft den Strafverfolgungsbehörden, Doping-Netzwerke zu zerschlagen. Der Datenaustausch zwischen NADA, Gerichten und Staatsanwaltschaften ist erstmals gesetzlich geregelt. Die Gesetzgebung finden Sie auf <link http: www.leichtathletik.de verband anti-doping regelwerke zum download _blank>unserer Webseite.

Hier noch einige Presseberichte zum Anti-Doping-Gesetz:

<link http: www.dw.com de deutsches-anti-doping-gesetz-in-kraft a-18928152 _blank>dw.com: Deutsches Anti-Doping-Gesetz in Kraft
<link http: www.deutschlandfunk.de _blank>Deutschlandfunk: Anti-Doping-Gesetz - Alle Informationen bündeln
<link http: www.leichtathletik.de news detail dagmar-freitag-zum-anti-doping-gesetz-das-hat-eine-andere-qualitaet _blank>leichtathletik.de: Dagmar Freitag zum Anti-Doping-Gesetz

TUE-Anträge in Verbindung mit der IAAF-List of International Competitions 2016

Die Frage „Brauche ich eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) und welche Institution stellt sie aus?“ sollte für alle Athletinnen und Athleten im Vorfeld der Teilnahme an einem Leichtathletik-Wettkampf immer an oberster Stelle stehen, um den Verdacht eines möglichen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Alle Athleten, unabhängig von einer Testpoolzugehörigkeit, also auch Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit, Mitglieder eines NADA-Testpools und Mitglieder des IAAF-RTP unterliegen den Bestimmungen der Regel 35.9 der Internationalen Wettkampfregeln der IAAF in Verbindung mit der <link http: www.iaaf.org about-iaaf documents anti-doping _blank>IAAF-List of International Competitions, die inzwischen von der IAAF für das Jahr 2016 veröffentlicht wurde. Diese Regel besagt beispielsweise, dass ein IAAF-Label-Straßenlauf als „internationaler Wettkampf“ gem. IAAF-Regel 35.9 in Verbindung mit der aktuellen IAAF-List of International Competitions gilt und Teilnehmer an dieser Veranstaltung den TUE-Bestimmungen von IAAF-RTP-Athleten unterliegen.

DLV-Anti-Doping-Infopoint bei Senioren-Hallen-DM in Erfurt

Auch in diesem Jahr haben die Seniorinnen und Senioren die Gelegenheit, sich während ihrer Deutschen Hallenmeisterschaften (13./14. Februar) zum Thema Anti-Doping direkt und vor Ort zu informieren. Mit dem Anti-Doping-Infopoint bietet der DLV Athletinnen und Athleten, aber auch Besuchern die Möglichkeit, sich fachkundig von Dr. Gerd Erich Pfeiffer (Linsengericht) zu diesem Thema beraten zu lassen. Auskunft erhält man beispielsweise zum Gebrauch und der Umsetzung der WADA-Verbotsliste 2016, Informationen zum Antragsverfahren von Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUE) bei nationalen und internationalen Einsätzen und vieles mehr. Wie immer liegen aktuelle Handouts und Broschüren zur Mitnahme bereit. Den DLV-Anti-Doping-Infopoint finden Sie am Samstag und Sonntag in der Leichtathletik-Halle in Erfurt.

NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2016 und NADA-MediCard 2016

Turnusgemäß hat die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) für das Jahr 2016 sowohl die <link http: www.nada.de fileadmin user_upload nada downloads listen beispielliste_zulaessiger_medikamente_2016.pdf _blank>NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente als auch die <link http: www.nada.de fileadmin user_upload nada medizin medicard2016_ansicht.pdf _blank>NADA-MediCard aktualisiert und veröffentlicht. Beide Publikationen sind neben der <link http: www.nada.de de medizin nadamed _blank>Medizinischen Datenbank NADAmed wichtige Begleiter für Athletinnen und Athleten in Bezug auf erlaubte Medikamente bzw. erlaubte und verbotene Substanzen. Smartphone-Benutzer finden beides auf der NADA-APP. Bei Interesse stellt die NADA auch Printversionen zur Verfügung, die mit dem <link http: www.nada.de de service-infos downloads broschueren bestellformular _blank>Bestellformular erworben werden können.

NADA-Prävention – E-Learning für Ärzte

Auch im Bezug auf die präventive Arbeit der NADA gibt es ab 2016 Neuerungen. Wie die NADA in ihrem Newsletter im Dezember 2015 mitteilte, wird diese ein e-Learning-Programm für Ärzte zum Thema Anti-Doping anbieten. Inhalt sind nicht nur die Regelungen zur Verbotsliste und die Erläuterung zu spezifischen und nicht-spezifischen Substanzen, sondern insbesondere auch die Regelungen zur Beantragung einer Medizinischen Ausnahmegnehmigung, Antragskriterien bei chronischen Krankheiten wie Diabetes oder ADHS und der Regelungen für unterschiedliche Testpools.

„Doping und Korruption in der Leichtathletik – The show must go on“

Mit diesem Header strahlte der WDR in "sport inside" einen weiteren Beitrag von Hajo Seppelt mit neuen Recherchen zu Doping und Korruption im Leichtathletik-Weltverband aus. Den Beitrag sehen Sie <link http: www1.wdr.de fernsehen information sport_inside sendungen doping-leichtathletik-102.html _blank>hier.

TUE-Anträge für Veranstaltungen im Februar, März und April 201

Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie dem Bereich Anti-Doping www.deutscher-leichtathletik-verband.de/index.php?SiteID=205 der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV).

Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

DM Senioren Halle + Winterwurf, 13. bis 14. Februar in Erfurt (Deutschland)

TUE-Antrag bis spätestens 14.01.16 an NADA

DM Jugend-Halle (U20), 20. bis 21. Februar in Dortmund und Wattenscheid (Deutschland)

TUE-Antrag bis spätestens 21.01.16 an NADA

DM Halle, 27. bis 28. Februar in Leipzig (Deutschland)

TUE-Antrag bis spätestens 28.01.16 an NADA

Hallenländerkampf U20 + LK-Winterwurf U20/U23, 27. Februar in Pandova (Italien)

TUE-Antrag bis spätestens 28.01.16 an NADA

DM Cross, 05. März in Herten (Deutschland)

TUE-Antrag bis spätestens 04.02.16 an NADA

Europ. Winterwurf-Cup, 12. bis 13. März in Arad (Rumänien)

TUE-Antrag bis spätestens 11.02.16 an NADA

WM Halle, 17. bis 20. März in Portland (USA)

TUE-Antrag bis spätestens 17.02.16 an IAAF

WM Halbmarathon, 26. März in Cardiff (Großbritannien)

TUE-Antrag bis spätestens 25.02.16 an IAAF

Senioren EM Halle, 29. März bis 03. April in Ancona (Italien)

TUE-Antrag bis spätestens 28.02.16 an WMA

HAJ Marathon, 10. April in Hannover (Deutschland)

TUE-Antrag bis spätestens 11.03.16 an IAAF

31. Haspa Marathon Hamburg, 17. April in Hamburg (Deutschland)

TUE-Antrag bis spätestens 18.03.16 an IAAF

MetroGroup Marathon, 24. April in Düsseldorf (Deutschland)

TUE-Antrag bis spätestens 25.03.16 an NADA

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