| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 4/2022

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Pollen, Allergien und Asthma
  • Anti-Doping im Mittelpunkt beim 7. digitalem Themenabend 2022
  • NADA und die ITA vereinbaren Kooperation
  • NADA-App und -Website überarbeitet
  • Aus der WADA – NADOS Montenegro, Rumänien und Belgien (German Community) haben Mängel behoben
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr

DLV-Team Anti-Doping

 

Pollen, Allergien und Asthma

Jahreszeitenbedingt möchten wir alle Leser, die als Athletin oder Athlet allergiebedingte gesundheitliche Probleme haben, auf die NADA-Informationen zum Thema „Pollen, Allergien und Asthma“ hinweisen. Auf der Webseite der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) finden Sie hilfreiche Informationen und Tipps zum Umgang mit Medikamenten und Substanzen zum oben genannten Thema, um regelkonform durch die allergiebedingte Zeit zu kommen.

 

Anti-Doping im Mittelpunkt beim 7. digitalem Themenabend 2022

Mit dem Schwerpunkt Anti-Doping fand am 24.März der nunmehr 7. Digitale Themenabend des Referats Sportentwicklung im Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) statt. Als NADA-Referent konnte Christoph Berg gewonnen werden. Herr Berg referierte vor rund 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter anderem über wichtige Anti-Doping-Regelwerke, die aktuelle Verbotsliste 2022, die Regelungen für die medizinische Anwendung von Kortison und häufig bei der NADA angefragte Themen wie Asthma-Sprays oder Nahrungsergänzungsmittel. Der ursprünglich zweite Themenschwerpunkt über Carbon und Sportschuhe wurde kurzfristig verschoben, wie DLV-Vorstandsmitglied Dr. Ralf Buckwitz zu Beginn des von David Deister moderierten Abends mitteilte. Lesen Sie hier weitere Einzelheiten.

 

NADA und die ITA vereinbaren Kooperation

Über die zukünftige Kooperation in den Bereichen Kontrolldurchführung und Intelligence & Investigations (I&I) mit der International Testing Agency-ITA informierte die NADA auf ihrer Webseite im März 2022. Auch die Anwendung und Fortentwicklung der Dried Blood Spot (DBS)-Technik sei gemeinsames Ziel von der NADA und der ITA. Die Vereinbarung ist zunächst auf ein Jahr festgelegt. Erstes gemeinsames Projekt werden die European Championships 2022, die vom 11. bis 21. August 2022 in München stattfinden, sein, bei denen die NADA die Koordinierung und die ITA die Durchführung der Dopingkontrollen übernehmen wird. Bitte lesen Sie hier weiter.

 

NADA-App und -Website überarbeitet

Mit dieser Information veröffentlichte die Nationale Anti Doping Agentur die Neuerungen. Einzelheiten zur neuen NADA-App mit dem Namen NADA2go sowie die aktualisierte NADA-Webseite finden Sie hier.

 

Aus der WADA – NADOS Montenegro, Rumänien und Belgien (German Community) haben Mängel behoben

Wie die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) auf ihrer Webseite am 1. März 2022 veröffentichte, haben die drei Nationalen Anti-Doping-Organisationen (NADOs) Montenegro, Rumänien und Belgien (German Community) ihre Verstöße gegen den Welt-Anti-Doping-Code (Code) erfolgreich behoben und wurden deshalb wieder von der sogenannten Compliance-Watchlist gestrichen. Grund, die NADOs auf diese Liste zu setzen, war die mangelnde Umsetzung des WADA-Codes 2021. Lesen Sie hier die Einzelheiten.

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athletinnen und Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist! Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2021 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.

  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
     

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