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WADA veröffentlicht Verbotsliste 2024

Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) weist auf die Veröffentlichung der WADA-Verbotsliste 2024 hin und listet die laut NADA wichtigsten Änderungen gegenüber der Verbotsliste des Jahres 2023.
pm/sb

Turnusgemäß hat die Welt Anti Doping Agentur (WADA) die Verbotsliste (Prohibited List) 2024 veröffentlicht, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Hierüber informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA). Die englische Version wird nun durch die NADA ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf den Webseiten der NADA und des DLV zur Verfügung gestellt.

Die englische Version der WADA-Verbotsliste 2024, die englischen Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen der neuen Verbotsliste und das Monitoring Program sind ab sofort im Download-Bereich auf der Webseite der NADA abrufbar.

  • Zu Klasse S0. Nicht zugelassene Substanzen wurde die Substanz 2,4-Dinitrophenol (DNP) und Troponin-Aktivatoren (z.B. Reldesemtiv und Tirasemtiv) als Beispiele hinzugefügt.
  • In Klasse M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen ist ab dem 1. Januar 2024 die Wiederzufuhr von Blut bzw. Blutbestandteilen vom Verbot ausgenommen, wenn ein*e Athlet*in Plasma oder Plasmabestandteile über eine Plasmapherese in einem registrierten Spendezentrum spendet.
  • In Klasse S7. Narkotika wurde die Substanz Tramadol hinzugefügt. Ab dem 1. Januar 2024 ist die Anwendung von Tramadol innerhalb des Wettkampfs verboten und Tramadol darf bei einer Dopingkontrolle im Wettkampf nicht nachgewiesen werden. Die Änderung war bereits im Jahr 2022 angekündigt worden. Tramadol befand sich seit einigen Jahren im Überwachungsprogramm der WADA, die Ergebnisse aus dem Überwachungsprogramm deuten auf einen signifikanten Gebrauch, insbesondere in Sportarten wie Radsport, Rugby und Fußball hin. Der Wirkstoff Tramadol ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Von der WADA geförderte Forschungsprojekte bestätigten, dass Tramadol im Sport leistungssteigernd wirken kann. Die WADA kündigt an, noch vor dem 1. Januar 2024 eine empfohlene Auswaschzeit, die zwischen der letzten Anwendung von Tramadol und dem nächsten Wettkampf eingehalten werden sollte, zu veröffentlichen.

Weitere Änderungen der Verbotsliste bestehen in Präzisierungen im Wortlaut an einigen Stellen und der namentlichen Nennung von weiteren Beispielen und Synonymen für verbotene Substanzen in den Klassen S1. Anabole Substanzen, S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika, S4. Hormon- und Stoffwechselmodulatoren, S5. Diuretika und Maskierungsmittel und S6. Stimulantien.

Die Substanzen Tapentadol und Dihydrocodein wurden neu in das Überwachungsprogramm (Monitoring Program) für 2024 aufgenommen, um einen möglichen Missbrauch innerhalb des Wettkampfs zu beobachten. Zudem wurde die Substanz Semaglutid (ein GLP-1 Analogon) in das Überwachungsprogramm aufgenommen, um einen möglichen Missbrauch innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen zu prüfen.

Die WADA-Verbotsliste ist eine von acht internationalen Standards, deren Umsetzung für alle Unterzeichner des Welt Anti-Doping Codes verbindlich ist. Sie legt fest, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. Die WADA-Verbotsliste wird mindestens einmal jährlich überarbeitet.

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