| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Referat Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 9/2019

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS IV. Quartal 2019 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • NADA warnt vor dem Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln
  • Hyperandrogenismus – Schweizerisches Bundesgericht widerruft vorübergehende Aufhebung
  • Dagmar Freitag fordert Berufsverbot für an Dopingpraktiken beteiligte Ärzte
  • WADA plädiert für längere Aufbewahrungszeiten von Dopingproben
  • WADA suspendiert Anti-Doping-Labor in Neu-Delhi
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine schöne Zeit wünscht Ihnen

Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

WHEREABOUTS IV. Quartal 2019 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des dritten Quartals 2019 steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller oben genannten Testpoolathleten bevor. Wir erinnern deshalb alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das IV. Quartal 2019. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt:

IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2019 müssen bis spätestens Sonntag, 15. September 2019 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2019 müssen bis spätestens Mittwoch, 25. September 2019 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. <link http: www.nada.de de doping-kontroll-system trainingskontrollen meldepflichten _blank>Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie die Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können,<link http: www.nada.de de doping-kontroll-system adams _blank> finden Sie hier. Für Athletinnen und Athleten des IAAF-RTP finden Sie detaillierte Informationen <link https: www.athleticsintegrity.org downloads pdfs know-the-process en web-the-rtp.pdf _blank>auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

NADA warnt vor dem Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln

Mit Mitteilung vom 30. Juli 2019 weist die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ein weiteres Mal auf den Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) hin. Im Speziellen geht es aus aktuellem Anlass um NEM, die illegal mit Ligandrol versetzt waren. <link https: www.nada.de nada aktuelles news newsdetail detail achtung-vor-nahrungsergaenzungsmitteln-1 _blank>Bitte lesen Sie hier weiter.

Hyperandrogenismus – Schweizerisches Bundesgericht widerruft vorübergehende Aufhebung

Das Schweizerische Bundesgericht hatte Ende Juli 2019 entschieden, die vorübergehende Aufhebung der umstrittenen Regel zu Testosteron-Grenzwerten "IAAF Eligibility Regulations for the female Classification" für die zweifache 800 Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya wieder zu kippen. Die Südafrikanerin müsste ihren Testosteron-Spiegel mit Medikamenten senken, um nun auf den Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1.609 m) bei den Frauen antreten zu dürfen.

DLV-Präsident Jürgen Kessing erklärte, dass der DLV grundsätzlich bei seiner bisherigen Auffassung, nämlich der Gewährungleistung der Chancengleichheit im Frauensport, bleibe. Bitte lesen Sie hier weitere Einzelheiten auf der <link https: www.leichtathletik.de news detail wm-aus-fuer-semenya-iaaf-begruesst-gerichtsentscheidung>DLV-Webseite, bei der <link https: www.iaaf.org news press-release swiss-federal-tribunal-decision _blank>IAAF und in der Originalpressemitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts.

Dagmar Freitag fordert Berufsverbot für an Dopingpraktiken beteiligte Ärzte

Die SPD-Politikerin Dagmar Freitag fordert harte Strafen gegen Ärzte, die sich an Dopingpraktiken beteiligen. Die Sportausschuss-Vorsitzende des Deutschen Bundestags nahm die aktuellen Ermittlungen gegen einen deutschen Arzt im Zuge der „Operation Aderlass“ (wir berichteten mehrfach im DLV-Anti-Doping-Newsletter) zum Anlass, sich gegenüber der ARD-Doping-Redaktion zu diesem Thema zu äußern. <link https: www.sportschau.de hintergrund ethik-der-doping-aerzte-100.html _blank>Lesen Sie hierüber die Einzelheiten sowie weitere Erkenntnisse aus den Ermittlungen der „Operation Aderlass“ <link https: www.tagesspiegel.de sport operation-aderlass-doping-razzia-bei-deutschem-mediziner _blank>hier und <link https: www.insuedthueringen.de sport regional th_sport sportfwstz _blank>hier.

WADA plädiert für längere Aufbewahrungszeiten von Dopingproben

Die Welt Anti Doping Agentur (WADA) hat sich gegenüber dem Online-Portal insidethegames.biz für längere Aufbewahrungszeiten von Dopingproben ausgesprochen. Lesen Sie hierzu die <link https: www.insidethegames.biz articles sample-storage-retests-continental-games _blank>Originalmeldung sowie die <link https: www.leichtathletik.de news detail flash-news-des-tages-48b50a3595 _blank>DLV-News.

WADA suspendiert Anti-Doping-Labor in Neu-Delhi

Die WADA hat das Nationale Dopingkontrolllabor (NDTL) in Neu-Delhi (Indien) für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten suspendiert. Als Begründung führt die WADA Nichtübereinstimmungen mit dem Internationalen Standard für Laboratorien (ISL) an. Bitte lesen Sie hier die <link http: www.wada-ama.org en media news wada-suspends-accreditation-of-new-delhi-laboratory _blank>Originalmeldung der WADA sowie eine <link https: www.sport1.de mehr-sport wada-suspendiert-anti-doping-labor-in-neu-delhi _blank>Mitteilung des Online-Portals sport1.de.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der <link verband anti-doping medizinische-ausnahmegenehmigung _blank>DLV-Webseite und auf der <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zur>NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass  

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der <link file:186704 _blank>IAAF List of International Competitions 2019 der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind. 
  • Weiterführende Details: <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank link zu tue-informationen der>NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) | <link verband anti-doping medizinische-ausnahmegenehmigung _blank>DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)

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