DOSB und IOC sind dem Bundeskartellamt und den Athleten im Streit um die Werbefreiheit während Olympischer Spiele entgegengekommen. Gelockerte Richtlinien gelten schon in Pyeongchang.
Frohe Botschaft für die deutschen Olympia-Athleten kurz vor Heiligabend: Die bislang extrem strengen Werberichtlinien rund um Olympische Spiele werden gelockert. Schon bei den Winterspielen in Pyeongchang (Südkorea; 9. bis 25. Februar) können sich Sportler und ihre Sponsoren im extrem umkämpften und genau überwachten Olympia-Markt freier bewegen.
Denn der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und das Internationale Olympische Komitee (IOC) sind den Athleten im Streit um die Werbe-Regel 40 des IOC entgegengekommen und haben auf Druck des Bundeskartellamtes ihre Richtlinien gelockert. Das gab die Bundesbehörde, die seit knapp einem Jahr wegen der Werbebeschränkungen rund um Olympische Spiele ein sogenanntes Verwaltungsverfahren gegen DOSB und IOC führt, am Donnerstag bekannt.
"Aufgrund unserer kartellrechtlichen Bedenken haben DOSB und IOC Änderungen vorgeschlagen, die mehr Handlungsspielraum bieten. Diese Zusagen werden wir nun verschiedenen Unternehmen, Verbänden und auch Athleten zur Stellungnahme vorlegen", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Der veränderte DOSB-Leitfaden kann aber mit Blick auf die nahenden Winterspiele in Pyeongchang schon einmal vorläufig angewendet werden." Die Änderungen sind auf den deutschen Markt beschränkt und seien vorläufig, wie das Amt betonte, "weil sie unter dem Vorbehalt des Ausgangs des Markttests stehen".
Athleten wollen Vorteile prüfen
Die Athleten nahmen den Schritt positiv auf, blieben aber vorsichtig zurückhaltend. "Wir begrüßen, dass Bundeskartellamt und DOSB noch vor den Olympischen Spielen in Pyeongchang aktiv geworden sind und nun auch die Athleten über einen Markttest eingebunden werden", sagte DOSB-Athletensprecherin Silke Kassner dem SID: "Wir werden die Regelungen eingehend überprüfen und dann feststellen, ob sie die Bedürfnisse der Athleten ausreichend berücksichtigen."
Das Verfahren war aufgrund einer Beschwerde des Bundesverbandes der deutschen Sportartikelindustrie (BSI) sowie nach kritischen Medienberichten eröffnet worden. BSI-Geschäftsführerin Nicole Espey geht die Regelung nicht weit genug. "Es ist schon jetzt klar, dass sie ein erster Schritt sind, schon allein deshalb, weil sie auf Deutschland beschränkt sind. Unsere Unternehmen sind weltweit ausgerichtet. Eine auch international wirksame Neuregelung wäre wünschenswert", sagte Espey dem SID. Zudem kritisierte sie den Zeitpunkt der Bekanntgabe kurz vor Weihnachten als "relativ ungünstig". Die Anmeldung für Werbeaktivitäten für Pyeongchang muss schon bis zum 19. Januar erfolgt sein.
DOSB-Präsident Alfons Hörmann begrüßte dagegen ausdrücklich, dass die Richtlinien "deutliche Erleichterungen für unsere Athletinnen und Athleten bringen. Sie ergänzen die vom IOC eingeleiteten erweiterten Möglichkeiten für Werbung und berücksichtigen konsequent die Herausforderungen einer sich schnell verändernden Kommunikationslandschaft".
Auflagen der "Frozen Period" gelockert
Nach der Richtlinie des IOC zu Regel 40 Nr. 3 der Olympischen Charta unterliegen Olympia-Athleten und deren Werbepartner massiven Beschränkungen, die neun Tage vor Eröffnung der Spiele bis zum dritten Tag nach der Schlussfeier innerhalb der sogenannten "Frozen Period" gelten. DOSB und IOC haben sich in der Neufassung unter anderem dazu bereit erklärt, die Regelungen zur Genehmigung von Anträgen zu lockern.
Die Liste von geschützten olympischen Begriffen soll laut Kartellamt zudem "erheblich enger gefasst" werden. Generische Werbung sowie Gruß- oder Gratulationsbotschaften der Sponsoren an Athleten seien anders als bisher auch während der Frozen Period unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Athlet darf nach den Zusagen nunmehr olympiarelevante Inhalte teilen oder weiterverbreiten und diese auch mit Grußbotschaften oder Danksagungen an den Sponsor verbinden.
Ein solches Entgegenkommen durch den DOSB und vor allem das IOC wäre ohne den Druck einer staatlichen Behörde undenkbar gewesen. Seit der Eröffnung des Verfahrens befassen sich vor allem Anwälte mit dem hochbrisanten Vorgang, der das infrage stellt, was die Geldmaschine im Zeichen der fünf Ringe am Laufen hält: die Exklusivität der Großsponsoren und deren Werbemillionen.
Quelle: Sport-Informations-Dienst (SID)