Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping-Newsletter 12/24
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- WHEREABOUTS I. Quartal 2025 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
- Doping-Prävention im DLV – Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention
- Aus der NADA
Neue Broschüre „Teacher & School“
NADA-Webseminar „Wie sehen Sportlerinnen und Sportler die Anti-Doping-Arbeit?“ - Führungskrise der WADA verschärft sich
- Olympische Spiele 2024 – Dopingkontrollbericht der ITA
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Liebe Leserinnen und Leser,
bevor wir Ihnen mit dem letzten DLV-Anti-Doping-Newsletter des Jahres 2024 weitere wichtige und interessante Informationen zum Thema Anti-Doping geben, möchten wir die Gelegenheit nutzen, Ihnen für Ihre Treue als Leserin und Leser unseres Newsletters zu danken! Sollten Sie Vorschläge zur Veränderung haben, dann schreiben Sie einfach an antidoping@leichtathletik.de, wir nehmen diese immer gerne auf! Ist der Newsletter so in Ordnung? Dann empfehlen Sie ihn gerne weiter!
Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit und ein besinnliches Weihnachtsfest! Kommen Sie gut in das neue Jahr und bleiben Sie gesund
Ihr
DLV-Team Anti-Doping
WHEREABOUTS I. Quartal 2025 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
Mit Ablauf des vierten Quartals 2024 im Dezember steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathlet:innen bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das I. Quartal 2025 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU Folgendes dringend zu beachten:
World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das I. Quartal 2025 müssen bis spätestens Sonntag, 15. Dezember 2024 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das I. Quartal 2025 müssen bis spätestens Mittwoch, 25. Dezember 2024 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.
Für Athlet:innen des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.
Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
Doping-Prävention im DLV – Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention
Wir freuen uns, dass auch in diesem Jahr die Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention im Rahmen des Herbsttreffens die Zeit nutzten, um zum einen ihre bestehendes Angebot der Präventionsaktivitäten zu bearbeiten, aber auch um neue Botschafter:innen auszubilden. Sowohl in Eigenregie als auch mit Unterstützung der NADA fand im Rahmen des Fair-Play-Camps ein ereignisreiches Wochenende statt. Bitte lesen Sie hier die Einzelheiten.
Allen Leserinnen und Lesern, die sich nun die Frage stellen „Was ist denn ein:e Jugendbotschafter:in Doping-Prävention und welche Aufgabe hat sie/er in der Leichtathletik?“, stellen sich die JuBos DP hier vor. Hier haben Sie auch die Gelegenheit über ein Onlineformular einen Workshop anzufragen.
Aus der NADA
Neue Broschüre „Teacher & School”
Gerne weisen wir auf diese Veröffentlichung zur neuen Broschüre „Teacher & School“ der NADA hin. Wie die NADA darin mitteilte, liefert die Broschüre Ideen und konkrete Angebote zur Umsetzung im Schulalltag und bietet somit interessierten Lehrkräften und Schulen die Möglichkeit, das Thema Doping-Prävention in den Schulalltag zu integrieren. Die Broschüre kann, wie auch alle weiteren NADA-Präventionsbroschüren, hier digital heruntergeladen und kostenlos bestellt werden.
NADA-Webseminar „Wie sehen Sportlerinnen und Sportler die Anti-Doping-Arbeit?“
Auch im November veranstaltete die NADA ein weiteres Webseminar. Unter dem Titel „Wie sehen Sportlerinnen und Sportler die Anti-Doping-Arbeit?“ ging die NADA dieser Frage nach. Haben Sie Interesse an den Antworten? Dann schauen Sie sich gerne hier die Aufzeichnung an
Führungskrise der WADA verschärft sich
Nach der Vorlage des Abschlussberichts der Welt Anti Doping Agentur (WADA) im Zusammenhang mit den Vorgehensweisen der positiven Dopingtests bei chinesischen Schwimmern (wir berichteten im Anti-Doping-Newsletter 10.24) veröffentlichte die Sportschau Ende November eine weitere Dokumentation zum derzeitigen Sachstand. Zwischenzeitlich hatten 18 führende Nationale Anti-Doping Agenturen, darunter auch die NADA Deutschland, in einem gemeinsamen Brief mit Fragen und Forderungen an die internationale Aufsichtsorganisation geschickt. Einzelheiten, die auch eine Stellungnahme der NADA Deutschland beinhalten, können Sie hier lesen bzw. sehen.
Olympische Spiele 2024 – Dopingkontrollbericht der ITA
Wie mehreren Presseberichten im November zu entnehmen war, wurde der Dopingkontrollbericht der für die Dopingkontrollen während der Olympischen Spiele 2024 in Paris zuständigen International Testing Agency (ITA) als kritisch bewertet. Bitte lesen Sie bei Interesse hierzu die Berichte von Deutschlandfunk und Sportschau. Die ITA-Veröffentlichung finden Sie hier.
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2024 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.