Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping-Newsletter 12/25
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- WHEREABOUTS I. Quartal 2026 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
- Doping-Prävention im DLV – Jugendbotschafter:innen treffen sich in Darmstadt
- WADA-"Operation Puncture" zur Identifizierung von Whistleblowern – Kritik von Menschenrechtsorganisationen
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Liebe Leserinnen und Leser,
mit dem letzten DLV-Anti-Doping-Newsletter des Jahres 2025 möchten wir uns bei allen langjährigen Leserinnen und Lesern für ihre Treue und bei den Newcomern für ihr Abonnement des Newsletters ganz herzlich bedanken! Wir wünschen Ihnen Gesundheit, eine schöne Adventszeit und hoffen, dass Sie das Weihnachtsfest so verbringen können, wie Sie es sich wünschen.
Weihnachtliche Grüße sendet Ihnen das DLV-Team Anti-Doping!
WHEREABOUTS I. Quartal 2026 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
Mit Ablauf des vierten Quartals 2025 im Dezember steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathlet:innen bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das I. Quartal 2026 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU folgendes dringend zu beachten:
World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2025 müssen bis spätestens Montag, 15. Dezember 2025 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2025 müssen bis spätestens Donnerstag, 25. Dezember 2025 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.
Für Athlet:innen des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.
Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
Doping-Prävention im DLV – Jugendbotschafter:innen treffen sich in Darmstadt
Auch in diesem Spätherbst trafen sich die Jugendbotschafter:innen zu einem persönlichen Austausch, dem Teilen von Erfahrungen und vielem mehr mit dem Ziel der gemeinsamen Weiterentwicklung der inhaltlichen Arbeit vom 30.10. bis 02.11.25 im Haus der Leichtathletik in Darmstadt. Fachlich begleitet wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowohl mit einem Workshop der NADA als auch einer Information-Session des DLV-Referats Anti-Doping. Lesen Sie gerne hier weitere Einzelheiten zu Themenschwerpunkten und Inhalten.
„Was ist denn ein:e Jugendbotschafter:in Doping-Prävention und welche Aufgabe hat sie/er in der Leichtathletik?“ Alle Leserinnen und Leser, die sich diese Frage stellen, erhalten hier die fundierte Antwort. Des Weiteren haben Sie hier die Möglichkeit, für Ihre Trainingsgruppe oder Ihren Verein auch die Gelegenheit über ein Onlineformular einen Workshop anzufragen.
WADA-"Operation Puncture" zur Identifizierung von Whistleblowern – Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) will Whistleblower entlarven, die Informationen zu Doping-Verdachtsfällen in China an die ARD weitergereicht haben. Menschenrechts-Organisationen kritisieren die sogenannte "Operation Puncture" scharf. Bitte lesen Sie hier einen Bericht von Sportschau.de zu diesem Thema, das auch andere Agenturen Ende Oktober aufgriffen.
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.