Im neuen Jahr 2022 tritt wie gewohnt eine neue Verbotsliste der WADA in Kraft. Die englische Version ist jetzt auf den Webseiten von DLV und NADA abrufbar, sie wird zurzeit ins Deutsche übersetzt.
Die Welt Anti Doping Agentur (WADA) hat die Verbotsliste für das Jahr 2022 veröffentlicht. Hierüber informiert die Nationale Anti Doping Agentur (NADA). Die WADA-Verbotsliste 2022 wird nun offiziell von der NADA ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der NADA-Webseite zur Verfügung gestellt.
Die englische Version der WADA-Verbotsliste 2022, ebenso wie die englischen Erläuterungen zu den wichtigen Änderungen der neuen WADA-Verbotsliste und das Monitoring Program finden Sie auf der DLV-Webseite sowie auf der NADA-Webseite.
Gemäß NADA-Information finden Sie hier die wichtigsten Änderungen gegenüber der WADA-Verbotsliste 2021:
„Ab 01.01.2022 sind alle Arten von Injektionen von Glucocorticoiden (S9. Glucocorticoide) innerhalb von Wettkämpfen verboten. Dies betrifft beispielsweise intraartikuläre (= in eine Gelenkhöhle), intramuskuläre (= in einen Muskel), intravenöse (= in eine Vene), peritendinöse (= an eine Sehne) und subkutane (= unter die Haut) Injektionen. Bislang waren nur die orale, rektale, intravenöse und intramuskuläre Verabreichung von Glucocorticoiden innerhalb von Wettkämpfen verboten. Erläuterungen zu der Neuregelung sind in der „Summary of Major Modifications and Explanatory Notes“ zur Prohibited List 2022 zu finden. Zudem sind dort Auswaschzeiten für die einzelnen Glucocorticoid-Wirkstoffe und die unterschiedlichen Verabreichungsarten vorgegeben. Um das Risiko positiver Analyseergebnisse für Glucocorticoide innerhalb von Wettkämpfen zu reduzieren, sollten Athleten*innen zwischen medizinischen Behandlungen mit Glucocorticoiden und Wettkämpfen mindestens die hier angegebenen Auswaschzeiten einhalten. Zudem wird klargestellt, dass die oromukosale, bukkale, gingivale und sublinguale Verabreichung von Glucocorticoiden innerhalb von Wettkämpfen verboten ist, da diese Verabreichungsarten zur oralen Verabreichung zählen.
In der Substanzklasse S3. Beta-2-Agonisten ist das Intervall erlaubter Dosierungen für inhalativ verabreichtes Salbutamol verändert. Bis zu 600 µg Salbutamol dürfen nun innerhalb von 8 Stunden inhaliert werden; die maximal erlaubte Tagesdosis liegt wie in den Vorjahren bei 1.600 µg innerhalb von 24 Stunden.
In die Substanzklassen S0. Nicht zugelassene Substanzen, S1. Anabole Substanzen, S2. Pepidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika und S6. Stimulanzien sind weitere namentliche Beispiele verbotener Substanzen aufgenommen.
Die WADA-Verbotsliste ist eine von sechs internationalen Standards, deren Umsetzung für alle Unterzeichner des Welt Anti-Doping Codes verbindlich ist. Sie legt fest, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. Die WADA-Verbotsliste wird mindestens einmal jährlich überarbeitet und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2021 gilt die WADA-Verbotsliste 2021.