Zentrale Fragen zum Schutzkonzept

Grundlagen und Begriffe

Die Abkürzung stand ursprünglich für Prävention sexualisierte Belästigung und Gewalt. Es gibt aber verschiedene Gewaltformen, die unter dem Begriff „Interpersonale“ Gewalt zusammengefasst und heute in dieser Abkürzung inkludiert sind.

Das Thema ist für uns von zentraler Bedeutung. Wir wissen, dass Missbrauch und Machtmissbrauch in jedem Bereich der Gesellschaft vorkommen können – auch im Sport. Gerade weil Sport ein Schutzraum sein sollte, nehmen wir unsere Verantwortung hier sehr ernst. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, Kinder und Jugendliche – die Zukunft unserer Sportart – besonders zu schützen. Vom Einstieg in die Kinderleichtathletik bis hin zum Spitzensport ist es unsere Verantwortung ein Umfeld schaffen, dass vertrauensvoll und sicher ist.

Der DLV verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Gewalt und Diskriminierung. Wir schaffen ein Umfeld, das Täter*innen keinen Raum lässt, Betroffene schützt und eine Kultur des Hinsehens fördert.

Das Schutzkonzept des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) umfasst alle Maßnahmen, Regeln und Leitlinien zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor Gewalt, Belästigung und Grenzverletzungen. Es dient dazu, ein sicheres Umfeld für alle Beteiligten in der Leichtathletik zu schaffen, präventiv Risiken zu minimieren und im Bedarfsfall klare Handlungswege aufzuzeigen.

Unser Leitsatz lautet „Wir hören zu! Wir schauen hin! Wir sprechen an!“ – Das Schutzkonzept gibt einen formellen Rahmen. Dabei ist uns besonders wichtig, dass wir kontinuierlich für die Thematik sensibilisieren (z.B. mit Schulungen), immer wieder auf das Thema aufmerksam machen (z.B. mit der Kampagne) und mit den verschiedenen Personengruppen in der Leichtathletik ins Gespräch kommen.

Das Schutzkonzept legt drei präventive Bausteine zugrunde. Das sind der Ehrenkodex, der E-Learningkurs und das erweiterte Führungszeugnis. Damit macht der DLV deutlich, dass wir keinen Platz für Täter*innen bieten.

Dieses Schutzkonzept wurde Schritt für Schritt entwickelt und strukturell verankert. Bereits 2017 wurde es in der Jugendordnung aufgenommen, 2020 folgte die offizielle Verankerung in der DLV-Satzung sowie weitere Ergänzungen in der Jugendordnung. Im selben Jahr startete ein umfassender Beteiligungsprozess mit Risikoanalyse und Befragungen verschiedener Personengruppen, aus dem der DLV im März 2021 konkrete Ableitungen veröffentlichte. Im Oktober 2021 beschloss der Vorstand schließlich das konkrete Schutzkonzept. Zum 31. Dezember 2023 wurde zudem das DOSB-Stufenmodell vollumfänglich und sogar vorfristig umgesetzt.

Der DLV nimmt den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Sport sehr ernst. Gesellschaftliche Entwicklungen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und auch Erfahrungen aus der Praxis verändern ständig die Anforderungen an Prävention und Intervention. Damit unser Schutzkonzept immer den aktuellen Standards entspricht und wir bestmögliche Sicherheit gewährleisten können, wird es regelmäßig überprüft, angepasst und weiterentwickelt. Durch diese kontinuierliche Aktualisierung stellen wir sicher, dass alle Beteiligten klare, zeitgemäße Leitlinien und Handlungshilfen an die Hand bekommen.

Das „Schutzkonzept des Deutschen Leichtathletik-Verbandes zur Prävention und Intervention im Zusammenhang mit sexualisierter Belästigung und Gewalt“ ist für alle Personengruppen bindend, die dem Verband direkt angebunden sind. Das sind die ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden (z.B. Mitglieder in DLV-Gremien, die (Nachwuchs-)Bundestrainer*innen, Mitarbeitende der DLV-Geschäftsstelle) sowie DLV-Kaderathleten*innen.

Der Sport in Deutschland ist föderal organisiert – jede Ebene trägt dabei eigene Verantwortung. Auf Grundlage des DOSB-Stufenmodells entwickeln die Landesverbände ihre jeweiligen Schutzkonzepte mit eigenen Ansprechpersonen. Auch die Vereine sollten ein eigenes Schutzkonzept vorweisen können; dies wird über die Landessportbünde gesteuert.

Der DLV übernimmt, über den eigenen Verantwortungsbereich hinaus, in diesem System eine beratende und unterstützende Rolle ein. Er stellt Materialien, Angebote und Expertise bereit, während die Landesverbände und Vereine eigenverantwortlich vor Ort handeln. So wird gewährleistet, dass Prävention und Intervention in allen Strukturen des Sports verbindlich verankert sind.

Der Sport in Deutschland ist föderal organisiert – jede Ebene trägt dabei eigene Verantwortung. Auf Grundlage des DOSB-Stufenmodells entwickeln die Landesverbände ihre jeweiligen Schutzkonzepte mit eigenen Ansprechpersonen. Auch die Vereine sollten ein eigenes Schutzkonzept vorweisen können; dies wird über die Landessportbünde gesteuert.

Der DLV übernimmt, über den eigenen Verantwortungsbereich hinaus, in diesem System eine beratende und unterstützende Rolle ein. Er stellt Materialien, Angebote und Expertise bereit, während die Landesverbände und Vereine eigenverantwortlich für die Umsetzung vor Ort handeln. So wird gewährleistet, dass Prävention und Intervention in allen Strukturen des Sports verbindlich verankert sind.

Der DLV unterstützt den Safe Sport Code und setzt sich aktiv mit seinen Inhalten auseinander und beziehen diesen bereits in die laufende Überarbeitung unseres DLV-Schutzkonzeptes ein. Den angekündigten Evaluierungsprozess begleiten wir aufmerksam und bringen uns aktiv in die noch offenen Fragestellungen ein. Grundsätzlich begrüßen wir das gemeinsame Vorgehen im organisierten Sport und die Möglichkeit, auch unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit Sanktionen verhängen zu können. Gleichzeitig sehen wir die hohe Komplexität und den bestehenden Klärungsbedarf in rechtlicher wie praktischer Hinsicht.

Der DLV unterstützt den Aufbau eines Zentrums Safe Sport ergänzend zu den bestehenden Strukturen. Eine starke, unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle setzt ein klares Signal für Schutz, Prävention und Aufarbeitung. Nur gemeinsam können wir Strukturen schaffen, die Betroffene schützen, Täter*innen keinen Raum lassen und eine sichere Sportkultur fördern.

Ansprechpersonen und Anlaufstellen

Du hast etwas erlebt, das dir unangenehm war? Jemand ist dir zu nah gekommen, hat deine Grenzen überschritten oder dich verletzt – mit Worten oder Taten? Oder du machst dir Sorgen um jemanden aus deinem Umfeld? Im Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) gibt es Menschen, die dir zuhören – vertraulich, anonym, unabhängig und ohne Druck.

Unsere Ansprechpersonen für den Schutz vor Gewalt sind

Inga Serfort
(unabhängige PSG-Beauftragte des DLV / ehrenamtlich)
Tel: 06151 / 7708 67
inga.serfort@leichtathletik.de

Elke Bartschat
(DLV Chefbundestrainerin Nachwuchs U18 / hauptamtlich)
Tel: 0160 / 43 48 634
elke.bartschat@leichtathletik.de

Beide stehen dir zur Seite – egal ob du selbst betroffen bist, etwas beobachtet oder einfach Fragen hast. Sie hören dir zu und helfen dir, passende Unterstützung zu finden, den nächsten Schritt zu gehen - sie begleiten dich step-by-step.

Es gibt verschiedene Anlaufstellen, an die du dich wenden kannst. Neben den DLV-Ansprechpersonen findest du hier drei weitere Anlaufstellen im Sport:

Zentrale Hinweisgeberstelle des DOSB

Das bedeutet für dich: Wenn du einen Hinweis geben möchtest – sei es zu Fehlverhalten, Gewalt, Diskriminierung oder anderen Integritätsthemen –, kannst du dich auch direkt an die Zentrale Hinweisstelle des DOSB wenden.

Alle Informationen und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gibt es unter:

https://www.dosb.de/themen/werte-des-sports/zentrale-hinweisstelle#c5298

Ansprechstelle Safe Sport e.V.

Safe Sport e.V. ist eine unabhängige Anlaufstelle, die alle Menschen, die im Breiten- und Spitzensport Gewalt erfahren oder beobachtet haben, beraten. Die Anlaufstelle von Safe Sport e.V. bietet Betroffenen einen geschützten Raum, in dem sie ernst genommen werden.
Dort beraten erfahrene Psycholog*innen und Jurist*innen individuell, vertraulich und kostenlos.

Alle Informationen und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gibt es unter:

https://ansprechstelle-safe-sport.de/

„Anlauf gegen Gewalt“ (Athleten Deutschland e.V.)

Die Anlaufstelle gegen Gewalt im Sport ist seit 2021 eine unabhängige, vertrauliche Anlaufstelle für aktive und ehemalige Bundeskaderathlet*innen . Wenn du von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt betroffen bist oder entsprechende Beobachtungen gemacht hast, kannst du dich direkt an die Anlaufstelle wenden.

Alle Informationen und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gibt es unter:

https://www.anlauf-gegen-gewalt.org/

Die Beauftragte für Prävention sexualisierte Belästigung und Gewalt handelt unabhängig: Sie steht in keinem Anstellungsverhältnis zum DLV, ist nicht weisungsgebunden und hat kein weiteres Wahlamt auf Bundes- oder Landesebene im Verband inne. Diese Regelung stellt sicher, dass sie frei von Interessenkonflikten agieren und sich vollständig auf die vertrauliche Bearbeitung sowie die Klärung der Anliegen von betroffenen Personen und Hinweisgebenden konzentrieren kann.

Eine Meldung bei einer PSG-Ansprechpersonen ist immer vertraulich und bedeutet einen Schutzraum für alle, die sich melden. Wenn Hinweisgebende anonym bleiben möchten, ist auch die Abgabe einer anonymen Meldung möglich. Dabei sollte aber ein Weg für Rückfragen gegeben sein, da nur so die ordnungsgemäße Bearbeitung ermöglicht wird.

Grundsätzlich kann sich jeder und jede melden. Der DLV ist für alle Personen zuständig, die für ihn arbeiten bzw. einem Nationalkader angehören. Wenn du keiner dieser Personengruppen angehörst, helfen dir unsere Ansprechpersonen aber gern, die richtige Anlaufstelle zu finden.

Verfahren und Maßnahmen bei Vorfällen

Der DLV nimmt Vorwürfe von Fehlverhalten in seinem Zuständigkeitsbereich sehr ernst und geht jedem Hinweis nach. Die PSG-Ansprechpersonen nehmen Hinweise vertraulich entgegen. Sie hören zu, ohne Schilderungen zu bewerten oder zu interpretieren. Wichtig ist, dass nichts geschieht ohne das Einverständnis der betroffenen Person. Sie informieren, beraten und unterstützen dabei Situationen einzuschätzen und zu entscheiden, welche Schritte passend sind.

Wir handeln schnell, konsequent und sorgfältig. Jeder Fall wird in einem klar geregelten Verfahren geprüft. Innerhalb von 24 Stunden informiert die PSG-Beauftragte Inga Serfort das Interventionsteam. Dieses Team, welches aus den beiden PSG-Beauftragten Inga Serfort und Elke Bartschat sowie Peter Schmitt (ehemaliger DLV-Mediendirektor) besteht, bespricht bei Bedarf das weitere Vorgehen. Es kann z.B. sein, dass eine Fachberatungsstelle oder ein juristischer Beistand hinzugezogen wird.

Im weiteren Verlauf wird der Vorstand des DLV von der PSG-Beauftragten über den Vorfall informiert. Die Weitergabe von persönlichen Daten zum Hinweisgeber sowie Betroffenen und Tatpersonen und weiterer Details (Verein, Ort, etc.) werden nur nach Rücksprache mit dem Interventionsteam und dem Hinweisgeber weitergegeben. Die PSG-Beauftragte spricht eine Handlungsempfehlung gegenüber dem Vorstand aus und bespricht in enger Abstimmung das weitere Vorgehen.

Mit dem Blick auf den Schutz der Betroffenen und der Hinweisgebenden kann das zum Beispiel bedeuten, dass eine sofortige Freistellung und/oder ein Kontaktverbot erfolgt, verbunden mit einer umfassenden Prüfung, Anhörungen aller Seiten.

Wir müssen für jeden Fall sorgfältig eine Entscheidungsgrundlage schaffen und Verfahrensfehler vermeiden. Nur so können wir sicherstellen, dass alle Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden – und die Betroffenen bestmöglichen Schutz erfahren.

Hier ist der Interventionsleitfaden auf unserer Website abrufbar.

Bei schwerwiegendem Fehlverhalten können Lizenzen entzogen oder nicht verlängert werden. Wir handeln dabei schnell, konsequent und sorgfältig. Jeder Verdachtsfall wird in einem klar geregelten Verfahren (Interventionsleitfaden) bearbeitet, das sich an rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien orientiert.

Das kann unterschiedliche Gründe haben. In vielen Fällen geht es um Fehlverhalten, die nicht oder zumindest nicht eindeutig unter Straftatbestände zu fassen sind, die aber trotzdem nach unserer Auffassung eine Grenzüberschreitung darstellen können.

Arbeits- oder strafrechtliche Verfolgung ist auch dann herausfordernd, wenn die Betroffenen in ihrer jeweiligen Situation keine Anzeige erstatten wollen – oder sich nicht in der Lage sehen. Sobald eine betroffene Person nicht möchte, dass ein Fall weiter verfolgt wird, muss diesem Wunsch nachgekommen werden.

Immer wieder wird gefragt, warum wir nicht einfach Namen veröffentlichen oder eine „schwarze Liste“ führen. Dazu ist zu sagen, dass ein solches Vorgehen rechtlich nicht möglich ist, und wir halten uns selbstverständlich an geltende Gesetze. Wir wollen kein „Zeitalter von Listen“ einleiten. Um dennoch die sogenannte „Wanderschaft“ von Täter*innen zu verhindern, nutzen wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen und sportrechtlichen Mittel, einschließlich Lizenzentzug. Entscheidend ist: Wir alle in der Leichtathletik müssen gemeinsam hinschauen, Verantwortung übernehmen und konsequent handeln, damit ein sicherer Raum für alle Beteiligten gewährleistet bleibt.

Prävention und Sensibilisierung

Zuerst einmal ist dann alles okay, wenn du dich wohl fühlst. Sobald du dich nicht wohl fühlst, du ein komisches Gefühl hast, dann muss etwas verändert werden. Aber nicht immer weiß man, insbesondere als junger Mensch, wo eine Grenze ist. Gerade den Sport und insbesondere den Leistungssport macht aus, dass wir an unsere Grenzen gehen möchten und müssen, um besser zu werden. Aber was ist zu viel? Wieviel darf ich von mir verlangen und was kann mein*e Trainer*in von mir verlangen?

Wir können nicht jede Situation im Detail regeln, aber wir können als DLV für unsere Maßnahmen Verhaltensregeln aufstellen. Diese gilt es einzuhalten, und sie können eine Orientierung für dich sein, was okay ist und was nicht.

Das gilt nicht nur für Athlet*innen, sondern genauso zum Beispiel auch für Trainer*innen und Betreuende (u.a. Medizinische Kompetenzteam, Betreuer*innen bei DLV-Jugend-Camps). Auch sie können sich mit Fragen an die PSG-Beauftragten wenden – sei es zu ihrem eigenen Verhalten, zu Unsicherheiten im Umgang mit Athlet*innen oder zur Prävention und Sensibilisierung. Keine Nachfrage ist zu viel!

Die Verhaltensregeln findest du auf unserer Website.

Der DLV versteht das Thema „Schutz gegen Gewalt“ als gesamtverbandliche Aufgabe. Unsere Philosophie ist: Das Thema geht uns alle an – und genau das macht uns stark.

Es gibt mit dem Team der Sportentwicklung ein eigenes Referat, das diesen Bereich vorantreibt und koordiniert. Gleichzeitig wollen wir keine isolierte Abteilung schaffen, sondern das Thema und die Verantwortung in allen Bereichen des Verbandes verankern. Deshalb arbeiten wir abteilungsübergreifend in Projektteams und haben zentrale Personalschnittstellen eingerichtet. Zudem gibt es in jeder Abteilung feste Ansprechpersonen.

Das Zusammenspiel von Vorstand, ehrenamtlichen und hauptamtlichen Verantwortlichkeiten ist dabei eng aufeinander abgestimmt und garantiert, dass Schutz gegen Gewalt nachhaltig und umfassend im Verband gelebt wird. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch der unabhängige Ethikbeauftragte des DLV.

Alle Maßnahmen sind im DLV-Schutzkonzept verankert und bilden die Grundlage für unser gemeinsames Handeln.

Trainerlizenzen

Je höher die Lizenz, desto höher der Ausbildungs- und Verantwortungsgrad, die Spezialisierung und die Zielgruppe im Leistungssport. Sie bauen jeweils aufeinander auf. Für eine B-Lizenz ist eine C-Lizenz Voraussetzung, keine A-Lizenz ohne B-Lizenz. Alle Lizenzen sind bundesweit sowie sportartübergreifend im System des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) anerkannt. Die A-, B- und C-Lizenz im deutschen Leichtathletik-Trainersystem unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihres Einsatzbereichs, der Zielgruppe, Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungsinhalte:

C-Lizenz (Trainer-C) Leistungssport Grundlagentraining & Leistungssport Kindeleichtathletik

  • Einstiegsebene für Trainer*innen im Leistungssport für Kinder (U12) und Grundlagentraining (U16).
  • Hauptsächlich für Vereins- und Nachwuchstraining zuständig.
  • Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, Erste-Hilfe-Kurs, Ehrenkodex, Vereinszugehörigkeit
  • Ausbildung und Vergabe der Lizenzen in den Landesverbänden.

B-Lizenz (Trainer-B) Leistungssport (Unterscheidung in 5 Disziplinblöcke)

Fortgeschrittenenstufe für Jugendtraining (U18 & U20).

Vertiefte Ausbildung für spezielle Disziplinblöcke wie Sprint/Hürde, Lauf/Gehen, Sprung, Wurf/Stoß oder Mehrkampf.

  • Zielgruppe meist Jugendliche im Aufbautraining (meist U18/U20) und ambitionierte Vereins- bis Kaderathlet*innen.
  • Voraussetzung: Gültige C-Lizenz sowie praktische Trainererfahrung über 2 Jahre. Nachweis tadelloser Leumund durch erw. polizl. Führungszeugnis bei DLV-Ausbildungslehrgängen
  • Ausbildung und Vergabe der Lizenzen in den Landesverbänden.

A-Lizenz (Trainer-A)

Zweithöchste nationale Trainerlizenz (zudem gibt es noch: DOSB-Diplomtrainer/staatlich anerkannter Trainer des Landes Nordrhein-Westfalen)

  • Für das Training von Leistungssportler*innen auf sehr hohem Niveau (z. B. U23 und älter, Bundeskader).
  • Voraussetzung: Gültige B-Lizenz, mindestens 2 Jahre Trainererfahrung auf B-Niveau, zusätzliche Nachweise über die Arbeit auf Kaderniveau. Nachweis tadelloser Leumund durch erw. polizl. Führungszeugnis bei DLV-Ausbildungslehrgängen zusätzlich zu Ehrenkodex und E-Learningkurs
  • Ausbildung und Vergabe der Lizenzen durch den Deutschen Leichtathletik-Verband.

Um eine Trainerlizenz verlängern zu können, sind regelmäßige Fortbildungen verpflichtend – dazu gehört auch das Thema „Schutz gegen Gewalt“. Die C- und B-Lizenzen haben eine Gültigkeit von jeweils 4 Jahren, die A-Lizenz von 2 Jahren. Für die A-Lizenz bedeutet das konkret, dass für die Verlängerung der Lizenz Fortbildungsmaßnahmen des DLV nachgewiesen und auch ein polizeiliches Führungszeugnis in diesem Tonus vorgelegt werden müssen.