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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 4/24

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Frühjahrstreffen 2024 der DLV-Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention
  • TALE – What about us – Ein internationales Forschungsprojekt mit NADA-Partnerschaft
  • Weitere heftige Kritik an sogenannten „Enhanced Games“
  • KI in der Anti-Doping-Arbeit
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Team Anti-Doping
 

Frühjahrstreffen 2024 der DLV-Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention

Turnusgemäß trafen sich die DLV-Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention Anfang März mit dem Ziel der Weiterbildung, der Vernetzung und der Vorbereitung von Workshopangeboten für die Saison 2024. Lesen Sie hier gerne die Einzelheiten.

Gerne weisen wir an dieser Stelle auf die Möglichkeit hin, die Jugendbotschafter:innen für kostenfreie Workshops zu engagieren, um Athlet:innen, Trainer:innen oder Eltern zielgruppen- und altersgerecht mit Hintergrundwissen zu Doping-Prävention, Informationen zum Ablauf einer Dopingkontrolle und vieles mehr zu informieren. Weitere Einzelheiten sowie das Online-Formular zur Anmeldung finden Sie auf leichtathletik.de im Bereich Junges Engagement.
 

TALE – What about us
Ein internationales Forschungsprojekt mit NADA-Partnerschaft

Über das Kick-off-Meeting des von der UMIT Tirol durchgeführten Forschungsprojekt informiert die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) auf ihrer Webseite. Wie die NADA berichtet, untersucht die Projektgruppe des von der EU im Rahmen von Erasmus+ geförderten Forschungsprojekt Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen, die daraus resultierenden Sanktionen sowie die Unterstützungsbedürfnisse aus der Perspektive von Athletinnen und Athleten wahrgenommen werden. Ziel des Projektes ist es, ein besseres Verständnis für die Situation von Athletinnen und Athleten zu entwickeln, die aufgrund von Dopingverstößen sanktioniert wurden. Dies ist nur ein kurzer Auszug der NADA-Veröffentlichung, lesen Sie deshalb weitere Einzelheiten hier.

Des Weiteren hat die NADA hierzu das Webseminar TALE – What about us veröffentlicht, dem Sie weitere interessante Informationen zu den Inhalten und erhofften Ergebnissen des Forschungsprojekts entnehmen können.
 

KI in der Anti-Doping-Arbeit

Bereits vor gut einem Jahr informierten wir im DLV-Anti-Doping-Newsletter über die Anfänge der Forschungen zum Thema Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gegen Doping. Und auch hier steht die Zeit nicht still. Wie sich dieser Bereich zwischenzeitlich weiter entwickelt hat, erfahren Sie hier in einem Bericht von SPORTSCHAU, der über die Forschungsarbeiten der Universität Saarland sowie auch über die Zusammenarbeit mit der Welt Anti Doping Agentur WADA und Dopinglaboren informiert.
 

Weitere heftige Kritik an sogenannten „Enhanced Games“

Weiterhin stößt das Vorhaben der Durchführung der sogenannten „Enhanced Games“ weltweit im Sport auf heftige Kritik. Geplant ist eine Veranstaltung, die den Olympischen Spielen gleichen soll, bei der jedoch jeder Athletin und jedem Athleten der Einsatz von dopingrelevanten Substanzen freistünde. Internationale Sportorganisationen, darunter das IOC, das Internationale Komitee Fair Play (CIFP), die WADA und weitere äußerten sich zu den Plänen der Ausrichtung dieser Sportveranstaltung. Bitte lesen Sie hierzu einen Bericht des Deutschlandfunks sowie einen Artikel der Welt, der auch Kommentare und Meinungen deutscher Sportorganisationen dokumentiert.
 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2024 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

 

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