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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
DLV Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 11/25

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Wichtige Information für DLV-Kaderathlet:innen:      
    Kaderbildung 2025/2026 – Kaderstatus/Testpoolstatus – Meldepflichten – Beendung der aktiven Laufbahn im Bundeskader
  • NADA-Webseminare im November 2025
  • Kosmetika und verbotene Substanzen – was sollte beachtet werden
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit,

Ihr

DLV-Team Anti-Doping


Wichtige Information für DLV-Kaderathlet:innen:
Kaderbildung 2025/2026 – Kaderstatus/Testpoolstatus – Meldepflichten – Beendung der aktiven Laufbahn im Bundeskader

Aufgrund der Bundeskadernominierung für das Jahr 2025/2026 weisen wir auch in diesem Jahr alle Testpoolathlet:innen auf mögliche Veränderungen in Bezug auf ihre Testpoolzugehörigkeit und die damit verbundenen Meldepflichten hin. Im Speziellen geht es um das Erfordernis der Meldung der „Beendung der aktiven Laufbahn im Bundeskader“, das Athletinnen und Athleten betreffen kann, die aufgrund der oben genannten Bundeskadernominierung keinem Bundeskader mehr unterliegen.

Basis hierfür ist der Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), der in Anhang B 2.3 die Meldepflichten und eine damit verbundene vorzeitige Entlassung aus dem Testpool regelt. Für Testpoolathlet:innen der Sportart Leichtathletik bedeutet das:

Wurde eine Athletin bzw. ein Athlet in einen NADA-Testpool berufen, unterliegt sie/er so lange den für ihren/seinen Testpool vorgesehenen Meldepflichten, bis

a) der 12-Monatszeitraum (1. Januar bis 31. Dezember des laufenden Jahres) abgelaufen ist oder
b) der/die Athlet:in ein vollständig ausgefülltes Rücktrittsformular eingereicht hat und der Eingang durch die NADA bestätigt wurde.

Bitte beachten Sie deshalb:

Sollten Sie Ihre aktive Laufbahn als Bundeskaderathlet:in und somit Ihre Testpoolzugehörigkeit vor dem 31. Dezember 2025 beenden wollen, ist die Abgabe des NADA-Formulars Rücktrittserklärung zwingend erforderlich.

Solange die Mitteilung Ihres Rücktritts nicht auf dem vorgegebenen Formblatt vorliegt, unterliegen Sie nach wie vor den Meldepflichten, können zu Dopingkontrollen aufgesucht werden und laufen bei beispielsweise einem Nichtantreffen zu einer Kontrolle Gefahr, einen Meldepflichtverstoß zu begehen.

Erst wenn der NADA bzw. dem DLV die schriftliche Erklärung auf dem NADA-Rücktrittsformular vorliegt, ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Testpool möglich! NADA und DLV bestätigen Ihnen die Beendung Ihrer sportlichen Laufbahn und die Entlassung aus dem Testpool schriftlich.

Athlet:innen, die neben dem NADA-Testpool auch dem World Athletics International Registered Testing Pool angehören, sollten zusätzlich die Athletics Integrity Unit (AIU) über ihren Rücktritt mit dem AIU-Formular Removal Form from the World Athletics International Registered Testing Pool informieren.
 


NADA-Webseminare im November 2025

NADA-Anti-Doping-Schulung für Physiotherapeut:innen am 05.11.25

Gerne erinnern wir an die digitale Anti-Doping-Schulung der NADA für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die am 5. November 2025 von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr stattfindet. Inhalte der Schulung werden unter anderem die aktuelle Verbotsliste mit den Änderungen 2026 und Medizinische Ausnahmegenehmigungen sein. Das NADA-Team wird außerdem insbesondere auf die Rolle der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in Zusammenhang mit diesen Themen eingehen. Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

NADA Schulung für Lehrkräfte – Sportlich – Fair – Sauber am 13.11.25

Interessant und eine Teilnahme wert ist die Schulung für Lehrkräfte, die die NADA gemeinsam mit der Deutschen Olympischen Akademie (DOA) am 13. November von 14 bis 17 Uhr als digitale Fortbildung und kostenfreies Webseminar für Lehrkräfte initiiert. Es gibt Lehrkräften wichtigen Input zur Wertevermittlung und Dopingprävention in der Schule. Zudem liefert eine Talk- und Fragerunde mit Anna Schaffelhuber, siebenfache Paralympics-Siegerin und elfmalige Weltmeisterin im Monoskibob, Einblicke in den Leistungssport. Zusätzlich wird gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) das Thema „Medikamentenmissbrauch im Breiten- und Freizeitsport“ beleuchtet. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
 


Kosmetika und verbotene Substanzen – was sollte beachtet werden

Auch diesen interessanten Bericht, den die NADA Ende September veröffentlich hat, möchten wir Ihnen nicht vorenthalten. Zumal dieses Thema immer mehr Athletinnen und Athleten beschäftigt. Bitte lesen Sie hier die Einzelheiten zu „Kosmetika und verbotene Substanzen“.
 


Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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