Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping-Newsletter 10/25
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- WADA veröffentlicht die Verbotsliste 2026
- NADA-Webseminar zur WADA-Verbotsliste 2026 am 29.10.25
- Hinweis für ADAMS-pflichtige Testpool-Athletinnen und -Athleten
- Jetzt bewerben: „Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention" gesucht!
- NADA-Online-Schulungen für Ärztinnen und Ärzte am 15.10.25
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit,
Ihr
DLV-Team Anti-Doping
WADA veröffentlicht die Verbotsliste 2026
Der Deutsche Leichtathletik-Verband weist auf die Veröffentlichung der WADA-Verbotsliste 2026 sowie auf die laut Nationaler Anti Doping Agentur (NADA) wichtigsten Änderungen gegenüber der Verbotsliste des Jahres 2025 hin.
Turnusgemäß hat die Welt Anti Doping Agentur (WADA) die Verbotsliste – die WADA-Prohibited List 2026 - veröffentlicht, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber 2025:
In der Klasse S3. Beta-2-Agonisten ist das Intervall erlaubter Dosierungen für inhalativ verabreichtes Salmeterol verändert. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen bis zu 100 Mikrogramm Salmeterol innerhalb von 8 Stunden inhaliert werden; die maximal erlaubte inhalative Tagesdosis liegt wie in den Vorjahren bei 200 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden.
In Klasse M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen ist klargestellt, dass die Abnahme von Blut oder Blutbestandteilen verboten ist, wenn sie nicht zu 1) analytischen Zwecken einschließlich medizinischen Tests oder Dopingkontrollen oder 2) zu Spendezwecken in offiziellen Spendezentren erfolgt. Die Abnahme von Blut im Rahmen von medizinischen Behandlungen mit Plättchenreichem Plasma (PRP) und ähnlichen Verfahren ist wie in den Vorjahren erlaubt.
Neu hinzugefügt in Klasse M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen wurde die Untergruppe M1.4. Der nicht-diagnostische Gebrauch von Kohlenmonoxid (CO) ist verboten. Unter bestimmten Bedingungen kann er die Erythropoese (Bildung roter Blutkörperchen) steigern. Die Anwendung von Kohlenmonoxid zu diagnostischen Zwecken wie beispielsweise die Bestimmung der Gesamt-Hämoglobinmasse oder die Diffusionskapazität der Lunge ist unter Aufsicht einer medizinischen oder wissenschaftlichen Fachkraft nicht verboten.
In Klasse M3. Gen- und Zelldoping wurde die Anwendung von Zellbestandteilen (z. B. Mitochondrien und Ribosomen) zur möglichen Steigerung der sportlichen Leistung dem bestehenden Verbot der Anwendung normaler oder genetisch veränderter Zellen zur möglichen Steigerung der sportlichen Leistung hinzugefügt.
In Klasse S6. Stimulanzien wurden die Substanzen Flmodafinil (2-[Bis(4-fluorophenyl)methylsulfinyl]acetamid) und Fladrafinil (2-[bis(4- fluorophenyl)methylsulfinyl]-N-hydroxyacetamid) neu in die Gruppe der nicht-spezifischen Stimulanzien aufgenommen. Sie wurden in Nahrungsergänzungsmitteln gefunden.
Außerdem wurden zu den Substanzklassen S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika und S4. Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren weitere Beispiele hinzugefügt, um den Athletinnen und Athleten sowie ihrem Umfeld die Identifizierung verbotener Substanzen zu erleichtern.
Im Überwachungsprogramm (Monitoring Program) 2026 wurde die Überwachung von Semaglutid angepasst. Ab dem 1. Januar 2026 werden Marker von Semaglutid und zusätzlich von Tirzepatid überwacht, um einen möglichen Missbrauch von Semaglutid und Tirzepatid innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen zu beobachten.
Die englische Version der WADA-Verbotsliste 2026, die englischen Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen der neuen Verbotsliste und das Monitoring Program sind ab sofort auf der NADA-Webseite abrufbar. Die englische Version der Verbotsliste wird nun von der NADA ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf den Webseiten der NADA und des DLV zur Verfügung gestellt.
Die WADA-Verbotsliste ist eine von acht internationalen Standards, deren Umsetzung für alle Unterzeichner des Welt Anti-Doping Codes verbindlich ist. Sie legt fest, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind und wird mindestens einmal jährlich überarbeitet.
NADA-Webseminar zur WADA-Verbotsliste 2026 am 29.10.25
Zur neu veröffentlichten WADA-Verbotsliste 2026 bietet die NADA am 29. Oktober 2025 von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein Webseminar an, bei dem alle Leserinnen und Leser die Möglichkeit nutzen können, über die wichtigen Änderungen gegenüber der bisher gültigen Verbotsliste informiert zu werden. Melden Sie sich gerne hier an und nutzen Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Hinweis für ADAMS-pflichtige Testpool-Athletinnen und -Athleten
ADAMS-pflichtige Testpool-Athletinnen und -Athleten sind verpflichtet, vierteljährlich im Voraus für jeden Tag Angaben über ihre Aufenthalts-, Trainings-, Wettkampf- und Tätigkeitsorte in ADAMS zu machen. Ebenso sind die weiteren Zeiten und Orte anzugeben, an denen sie sich voraussichtlich aufhalten. Sollten Sie also dem IRTP, dem RTP oder dem NTP angehören, ist folgende Information wichtig für Sie:
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf das Erfordernis hin, diese Angaben so genau wie möglich zu machen, um jederzeit für eine unangekündigte Dopingkontrolle aufgesucht werden können. Änderungen können bzw. müssen jederzeit und sofort vorgenommen werden. Hier ein Beispiel:
Sie haben Ihre Whereabout-Informationen für die Teilnahme an einer Leichtathletikveranstaltung frühzeitig in ADAMS eingetragen, die Zimmernummer in Ihrem Hotel ist Ihnen jedoch zum Zeitpunkt der Eintragung noch nicht bekannt. Bei der Ankunft im Hotel erfahren Sie die Zimmernummer. Aktualisieren Sie nun vorort Ihre Angaben um die Zimmernummer, damit Sie, auch wenn die Hotelrezeption nicht besetzt sein sollte, für eine Dopingkontrolle anzutreffen sind.
Alles Wichtige zur ADAMS-Nutzung ist auf der NADA-Webseite zu finden.
Jetzt bewerben: „Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention" gesucht!
Doping-Prävention ist ein wichtiges Thema im Deutschen Leichtathletik-Verband und genau hier setzt die Deutsche Leichtathletik-Jugend (DLJ) an: Junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren werden zu Multiplikator:innen der Doping-Prävention qualifiziert.
Zu den Projekten, die die DLV-Jugend im Bereich „Junges Engagement" umsetzt, gehört auch das der Jugendbotschafter:innen, die in den Bereichen Doping-Prävention und Sportpsychologie eingesetzt werden. Die Jugendbotschafter:innen sind ein buntes Team aus Sportbegeisterten aus ganz Deutschland, die bei Veranstaltungen, Workshops oder digitalen Formaten aktiv werden. Das Ziel der Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention ist es, junge engagierte Leute zu stärken und zu qualifizieren, um Wissen an Nachwuchsathlet:innen weiterzugeben und für einen fairen, sauberen und gesunden Sport zu sensibilisieren.
Vom 31. Oktober bis 2. November 2025 findet deshalb das nächste Qualifizierungswochenende in Darmstadt statt. Hier bekommen interessierte Bewerber:innen die Chance, ihr Engagement auszuprobieren, neue Kompetenzen zu entwickeln und spannende Einblicke in die Doping-Prävention zu gewinnen.
Wenn Sie Interesse oder Interessierte in Ihrem Verein oder sportlichen Umfeld haben, würden wir uns freuen, wenn Sie diese Informationen zeitnah weitergeben könnten. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zu Anmeldung finden Sie hier.
NADA-Online-Schulungen für Ärztinnen und Ärzte am 15.10.25
Gerne weisen wir noch einmal auf die Schulung der NADA für Ärztinnen und Ärzte hin. Die Schulung findet am 15. Oktober 2025 von 17:00 Uhr bis 19:15 Uhr online statt. Wie die NADA informiert, wird die Teilnahme an der Schulung als Nachweis zur Fortbildung von Verbandsärztinnen und -ärzten im Anti-Doping-Bericht der nationalen Sportfachverbände anerkannt. Zudem wurde die Schulung durch die Ärztekammer Nordrhein zertifiziert, es können 3 CME-Punkte erworben werden. Die Anmeldung finden Sie hier.
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.