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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Anti-Doping-Newsletter des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
DLV Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter 5/25

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • NADA-Hinweise für Allergikerinnen und Allergiker
  • NADA-e-Learning chunkx-Update – Wichtiger Hinweis für Nutzer:innen zur Umstellung
  • World Athletics – Einführung von Wangenabstrichtests
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit,

Ihr

DLV-Team Anti-Doping


NADA-Hinweise für Allergikerinnen und Allergiker

Gerne schließen wir uns dem Hinweis für Allergiker:innen der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) im aktuellen NADA-Newsletter an. Jahreszeitenbedingt geht es speziell um Pollenflugallergien und Heuschnupfen, unter denen auch viele Athletinnen und Athleten leiden. Damit Sie wissen, welche Medikamente Sie ohne Dopingrisiko einnehmen können, hat die NADA auf folgende Informationen hingewiesen, um Allergiemedikamente sicher zu nutzen:

Athletinnen und Athleten sollten darauf achten, dass einige Antiallergika neben erlaubten Wirkstoffen auch den Wirkstoff Pseudoephedrin enthalten. Der Nachweis von Pseudoephedrin bei einer Wettkampfkontrolle ist verboten. Deshalb sollten Athletinnen und Athleten Pseudoephedrin-haltige Medikamente zur Sicherheit einige Tage vor einem Wettkampf absetzen.

Sogenannte Glucocorticoide (Kortison) sind erlaubt, wenn sie auf der Haut, am Auge, in der Nase oder per Inhalation angewendet werden.

Einige Athletinnen und Athleten benötigen als Allergiker:innen zudem Asthmasprays, deren Nutzung in bestimmten festgelegten Mengen erlaubt ist. Bitte lesen Sie hier die zu berücksichtigenden Einzelheiten.

Medikamente können unkompliziert und jederzeit in der Medikamentendatenbank NADAmed oder in der App NADA2go hinsichtlich ihrer Dopingrelevanz überprüft werden.


NADA-e-Learning chunkx-Update – Wichtiger Hinweis für Nutzer:innen zur Umstellung

Seit März 2025 hat die NADA mit dem GEMEINSAM GEGEN DOPING e-Learning eine eigene Umgebung innerhalb der auch bisher genutzten Lern-App chunkx. Wir möchten deshalb auf folgende Informationen der NADA hinweisen, damit Sie die App weiter nutzen können:

Damit bereits registrierte Nutzungskonten den technischen Umzug mitmachen können, ist eine aktive Zustimmung erforderlich. Hierzu haben Nutzerinnen und Nutzer im März eine automatische E-Mail mit dem Betreff „Aktion erforderlich: Umstellung Deines chunkx-Accounts | GEMEINSAM GEGEN DOPING“, in der über die technische Umstellung aufgeklärt wird, erhalten.

Alle Sportler:innen, Trainer:innen etc., die mit ihrem Account noch nicht in die neue Umgebung gewechselt sind und das e-Learning künftig brauchen oder nutzen möchten, sollten die Migration/Umstellung schnellstmöglich erledigen.

Die ursprüngliche Mail vom 04.03.25 von chunkx ist in manchen Fällen nicht angekommen oder im Spamordner eingegangen. Die Mail kann unter folgendem Link eigenständig neu angefordert werden: https://account.chunkx.io/request_migration_link

Voraussichtlich im Mai werden die übrigen, nicht umgestellten Accounts – nach einer erneuten Information von chunkx – gelöscht. Erst dann werden auch die bisherigen Lerndaten und Zertifikate gelöscht. Im Anschluss ist eine neue Registrierung mit der gleichen Mailadresse jederzeit möglich. Weitere Einzelheiten finden Sie hier.


World Athletics – Einführung von Wangenabstrichtests

Zur Feststellung der biologischen Zugehörigkeit einer Athletin bzw. eines Athleten beschloss das Council des Leichtathletik Weltverbands World Athletics (WA) die Einführung eines Wangenabstrichtests. Das verkündete World-Athletics-Präsident Sebastian Coe bei einer Pressekonferenz anlässlich der zurückliegenden Hallen-WM in Nanjing (China). „Die Entscheidung ist ein Schritt, der die Fairness im Frauensport sicherstellen und die Integrität des Wettbewerbs schützen soll.“ Lesen Sie gerne weitere Einzelheiten, über die unter anderem leichtathletik.de, der Deutschlandfunk und der Spiegel informierten.


Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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