Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
ANTI-DOPING-NEWSLETTER 11/2014
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- Anti-Doping-Gesetz – Regierungsentwurf
- eves – ein freiwilliges Ortungssystem für Dopingkontrollen
- NADA-Code 2015
- TUE-Anträge für Veranstaltungen im Oktober, November und Dezember 2014
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihre DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle
Anti-Doping-Gesetz – Regierungsentwurf |
Mit einem Anti-Doping-Gesetz will die Bundesregierung die Dopingbekämpfung verschärfen. In einem gemeinsamen Entwurf des Bundesinnenministeriums, Bundesjustizministeriums und Bundesgesundheitsministeriums legten diese neue Strafregelungen fest. Einen ausführlichen Artikel finden Sie im Webauftritt der <link http: www.faz.net aktuell sport sportpolitik doping scharfer-gesetz-entwurf-doping-soll-strafbar-werden-13180685.html _blank link zum>Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Weitere Einzelheiten sowie ein <link news:37266>Interview mit Dr. Clemens Prokop finden Sie in den <link>leichtathletik.de-News (Kategorie Anti-Doping).
eves – ein freiwilliges Ortungssystem für Dopingkontrollen |
400-Meter-Läufer Jonas Plass kennt es gut, das Dopingkontrollsystem und das Abmeldesystem ADAMS (Anti-Doping Administration and Management System), das globale Informationssystem der WADA. Alle Athleten des Registered Testing Pools (RTP) sowie des Nationalen Testpools (NTP) sind an ADAMS angeschlossen und verpflichtet, über ADAMS Informationen zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit (Whereabouts) über ADAMS zu übermitteln. Jonas Plass kennt auch die damit verbundenen Schwierigkeiten und nahm seine Erfahrungen zum Anlass, mit einem neuen System Topathleten ein wenig mehr Freiheit, Spontanität und Sicherheit zu ermöglichen. Er entwickelte das Projekt „eves“ als freiwilliges Ortungssystem für Dopingkontrollen und Ergänzung zum Kontrollsystem ADAMS der WADA. Mehr dazu lesen Sie im <link news:37014>Artikel auf leichtathletik.de.
NADA-Code 2015 |
Die NADA informierte Anfang Oktober über die Anerkennung des neuen NADA-Codes, der ab 1. Januar 2015 gültig sein wird. In einer <link http: www.nada.de fileadmin user_upload nada presse _blank link zur nada-pressemitteilung als>NADA-Pressemitteilung lesen Sie über die darin festgelegten Änderungen und Neuerungen. Zudem stellt die NADA in einer Übersicht die <link http: www.nada.de fileadmin user_upload nada recht _blank link zum pdf-dokument der>wichtigsten Änderungen zusammen.
TUE-Anträge für Veranstaltungen im Dezember 2014 sowie Januar und Februar 2015 |
Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie dem Bereich <link http: c _blank>Anti-Doping der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands.
Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.
EM Cross, 14. Dezember in Samokov (Bulgarien)
TUE-Antrag bis spätestens 14.11.14 an NADA
DM Halle Mehrkampf, 31. Januar bis 01. Februar, Ort NN
TUE-Antrag bis spätestens 01.01.15 an NADA
DM Senioren Halle + Winterwurf, 28. Februar bis 01. März in Erfurt
TUE-Antrag bis spätestens 29.01.15 an NADA
Hallen-Länderkampf U20 + Winterwurf-Länderkampf U20/U23, 28. Februar bis 01. März in Lyon (Frankreich)
TUE-Antrag bis spätestens 29.01.15 an NADA