Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes (IAAF) zum Umgang mit Sportlerinnen, die einen hohen männlichen Hormonwert aufweisen, vorläufig aufgehoben. Die indische Sprinterin Dutee Chand war vor den CAS in Lausanne gezogen, nachdem sie von ihrem nationalen Verband im vergangenen Jahr gesperrt worden war. Die mittlerweile 19-Jährige hatte daraufhin auch die Commonwealth Games verpasst.
Die Regel, dass bei Athletinnen womöglich eine medizinische Untersuchung notwendig ist, wurde 2011 vom Leichtathletik-Weltverband IAAF eingeführt. Grund dafür war die vorangegangene fast einjährige Sperre der südafrikanischen 800-Meter-Läuferin Caster Semenya. Sie hatte mit 18 Jahren den WM-Titel 2009 in Berlin geholt. Angesichts ihres männlichen Aussehens waren Zweifel an ihrem Geschlecht aufgekommen. Die IAAF hatte daraufhin angeordnet, medizinisch zu überprüfen, ob Semenya Mann oder Frau sei und sperrte sie elf Monate für Wettkämpfe.
Die Sportrichter erklärten den entsprechenden Passus nun vorläufig für nicht wirksam. Mangels Beweisen hätten die CAS-Richter nicht zum Schluss gelangen können, dass "hyperandrogene" Athletinnen einen deutlichen Leistungsvorteil hätten und daher von den Frauen-Wettbewerben ausgeschlossen werden müssten.
Daher wurde auch Chands Sperre bis zum 24. Juli 2017 aufgehoben. Die IAAF hat nun Zeit, neue wissenschaftliche Beweise zu präsentieren. In einer Reaktion auf das Urteil kündigte die IAAF ein möglichst baldiges Treffen mit seinen Experten, dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) und dessen Fachleuten an, um den Umgang nun mit dem Richterspruch zu erörtern.
Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa)