Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
ANTI-DOPING-NEWSLETTER 10/2020
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- NADA veröffentlicht die deutsche Fassung des Nationalen Anti-Doping Code 2021 (NADC21)
- Testosteron-Limit – Caster Semenya scheitert vor dem Schweizerischen Bundesgericht
- Infusionen im Sport
- Doping Russland – World Athletics gewährt RUSAF einen weiteren Aufschub
- Das Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden (IDAS)
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit
Ihr
DLV-Referat Anti-Doping
NADA veröffentlicht die deutsche Fassung des Nationalen Anti-Doping Code 2021 (NADC21) |
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Als deutsche Übersetzung des ab dem 1. Januar 2021 gültigen WADA-Regelwerks 2021 WADA Anti-Doping Code informiert die NADA über die Veröffentlichung der deutschen Fassung. Der NADC21 ist sowohl als Redline-Version sowie als Finalversion als pdf-Dokument auf der NADA-Webseite im Bereich Downloads abrufbar. Für Interessierte bietet die NADA zu diesem Thema „Digitale Sprechstunden“ an. Weitere Einzelheiten sind hier zu finden.
Testosteron-Limit – Caster Semenya scheitert vor dem Schweizerischen Bundesgericht |
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Die zweifache Olympiasiegerin über 800 Meter Caster Semenya (Südafrika) ist auch vor dem Schweizerischen Bundesgericht gescheitert. Semenya wehrte sich gegen die Regel des Internationalen Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics, ihre Testosteronwerte künstlich zu senken. Bitte lesen Sie hierzu Veröffentlichungen auf leichtathletik.de, des Deutschlandfunks und der Süddeutschen Zeitung. World Athletics sicherte in ihrem Statement zur Urteilsverkündung zu, sich weiterhin dafür einzusetzen, das Reglement sorgfältig und sensibel anzuwenden, um sicherzustellen, dass 46XY DSD-Athleten, die in der Frauenkategorie antreten wollen, dies sicher und fair tun können.
Infusionen im Sport |
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„Infusionen im Sport“ ist ein wichtiges Thema, das immer wieder Fragen aufwirft. Die Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gibt in Verbotene Methoden M2.2 als zu allen Zeiten (in und außerhalb von Wettkämpfen) verboten vor:
„Intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von insgesamt mehr als 100 ml innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden, es sei denn, sie werden rechtmäßig im Zuge von Krankenhausbehandlungen, chirurgischen Eingriffen oder klinischen diagnostischen Untersuchungen verabreicht.“
Die NADA hat deshalb den Informationsflyer Infusionen im Sport entwickelt, der Sie als Athletin/Athlet oder medizinisches Personal sehr verständlich über die Erfordernisse zur Einhaltung der oben genannten Vorgabe der WADA informiert. Lesen Sie alles für Sie Wichtige im NADA-Flyer Infusionen im Sport, den Sie auch auf unserer Webseite finden.
World Athletics gewährt RUSAF einen weiteren Aufschub |
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Das Council des Leichtathletik-Weltverbands World Athletics hat dem russischen Leichtathletik-Verband RUSAF im Bemühen um eine mögliche Wiederzulassung fünf Monate Aufschub gewährt. Die ursprünglich gesetzte Deadline war der 30. September 2020, die Russland-Taskforce hatte World Athletics jedoch eine Fristverlängerung vorgeschlagen. Dieser Empfehlung ist World Athletics mit einer Fristverlängerung bis zum 1. März 2021 nachgekommen. Lesen Sie hier die Originalmeldung von World Athletics sowie einen Bericht der ARD-Sportschau.
Das Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden (IDAS) |
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Unter der Überschrift "Doping-Kontrollabor Kreischa: Aus der Versenkung wieder ins Licht" veröffentlichte Sportbuzzer einen interessanten Bericht über das Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden (IDAS). Das IDAS ist eines der zwei von der WADA akkreditierten Dopingkontrolllabore in Deutschland. Lesen Sie hier in einem Interview mit dem Direktor des IDAS Dr. Thieme Informationen über den Werdegang und die Arbeit des Dopingkontrolllabors.
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag) |
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.
Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
- bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der World Athletics List of International Competitions 2020 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist. Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2020 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.
- Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
- Weiterführende Details finden sie hier und hier.