| Anti-Doping-Gesetz

Athleten wollen gegen Gesetz klagen – Prokop: "Keine Erfolgsaussichten"

Erst Robert Harting, dann Betty Heidler, nun auch Nadine Müller: Deutsche Top-Leichtathleten wollen gegen das Anti-Doping-Gesetz vorgehen. DLV-Präsident Clemens Prokop ist da eher skeptisch. Der Jurist gibt dem Vorstoß der Top-Athleten keine Erfolgschancen.
dpa/sim

Deutsche Leichtathleten wollen das neue Anti-Doping-Gesetz laut einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" (Mittwoch) in seiner jetzigen Form nicht hinnehmen. "Wir werden vor das Bundesverfassungsgericht ziehen", sagte Diskuswerferin Nadine Müller (SV Halle) dem in Halle erscheinenden Blatt. Einer möglichen Klage gibt Verbandschef Clemens Prokop allerdings keine Chance. "Ich persönlich sehe da keine Erfolgsaussichten", sagte der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Zudem teile er die Bedenken der Sportler gegen das am 18. Dezember in Kraft getretene Gesetz nicht, meinte der Jurist. "Man kann nur Beschwerde gegen ein Gesetz einlegen und es vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten, wenn man sich dabei in seinen eigenen Rechten verletzt sieht", erklärte Prokop. In der Praxis würde das bedeuten: Das Verbot des Besitzes von Dopingmitteln verletze die Rechte einzelner Athleten. Genau dies sei aber "schon nach Sportrecht verboten" und werde sanktioniert. "Juristisch überzeugt mich das nicht", sagte der DLV-Präsident zu dem Vorstoß der Athleten.

Besitzstrafbarkeit besonders in der Kritik

Auch die frühere Hammerwurf-Weltmeisterin Betty Heidler (LG Eintracht Frankfurt) und Diskus-Olympiasieger Robert Harting (SCC Berlin) hatten Bedenken geäußert. Sie fürchten durch die im Gesetz enthaltene uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit, sich trotz Fehlens jeglicher Dopingabsicht strafbar zu machen. Ein unschuldiger Athlet stehe durch die Beweislastumkehr im Verfahren vor einem Sportgericht praktisch vor der unlösbaren Aufgabe, seine Unschuld zu beweisen. Auch mache das Gesetz deutsche Sportler anfälliger, Opfer von rachsüchtigen Konkurrenten zu werden.

Durch das Gesetz müssen Spitzenathleten, die zu Doping-Mitteln greifen, nicht nur Wettkampfsperren, sondern ebenso Gefängnisstrafen fürchten. Die Sanktionen schließen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ein. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa)

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