| Testosteron-Regel

WM-Aus für Semenya: IAAF begrüßt Gerichtsentscheidung

Das Schweizer Bundesgericht hat die neue IAAF-Regel zu Testosteron-Grenzwerten in ausgewählten Frauen-Wettbewerben wieder zugelassen. Damit wird die davon betroffene 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya wohl nicht auf ihrer Paradestrecke bei der WM in Doha starten dürfen.
dpa/sb

Der Leichtathletik-Weltverband IAAF hat positiv auf die Entscheidung des schweizerischen Bundesgerichts im Fall der 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya reagiert. Der Verband begrüße es, dass das Gericht die Regel zur Senkung der Hormonwerte wieder zulasse, hieß es in einer Stellungnahme am Mittwoch.

"Die Entscheidung sorgt für die notwendige Sicherheit und Gleichstellung, die alle Athleten brauchen, die sich auf die WM in Doha vorbereiten", schrieb die IAAF. Sie wolle weiter an den umstrittenen Hormon-Limits festhalten: "Wir glauben, dass die Regel ein notwendiges, vernünftiges und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz eines fairen (...) Wettbewerbs (...) darstellt", betonte die IAAF.

Mit der erneuten Zulassung der Regel, in der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden, hob das Bundesgericht in Lausanne (Schweiz) am Dienstag seine eigene provisorische Anordnung vom Mai auf. Diese hatte es Semenya vorläufig erlaubt, auch über 800 Meter zu starten.

Berufungsprozess läuft weiter

Die Südafrikanerin geht nach der jüngsten Entscheidung davon aus, dass sie bei der WM in Doha (Katar; 27. September bis 6. Oktober) nicht auf ihrer Paradestrecke an den Start gehen kann. "Ich bin sehr enttäuscht, dass ich meinen hart erarbeiteten Titel nicht verteidigen kann", sagte die 28-Jährige in einer Stellungnahme. "Aber das wird mich nicht davon abhalten, weiter für die Menschenrechte für alle betroffenen Sportlerinnen zu kämpfen."

Tatsächlich nimmt parallel ein anderes Verfahren im Streit zwischen der IAAF und Semenya weiter seinen Lauf: "Die Verfahrensentscheidung hat keinen Einfluss auf den Berufungsprozess. Wir werden Casters Klage weiterverfolgen", sagte Semenyas Anwältin Dorothee Schramm. Semenya war wegen der Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes CAS vom April, ihren Einspruch gegen die umstrittene Regel abzulehnen, vor das Bundesgericht gezogen. Ein Urteil wird voraussichtlich erst im ersten Halbjahr 2020 fallen.

Jürgen Kessing: "Chancengleichheit muss gewährleistet sein"

Der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) Jürgen Kessing erklärte: "Grundsätzlich bleiben wir als Deutscher Leichtathletik-Verband bei unserer bisherigen Auffassung, dass die Chancengleichheit im Frauensport gewährleistet sein muss. Hier stimmen wir mit dem Leichtathletik-Weltverband IAAF insofern überein, als dass von der neuen Regelung betroffene Athletinnen wie zum Beispiel 800 Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya in einigen Wettbewerben einen unstrittigen und unverhältnismäßigen Vorteil gegenüber anderen Athletinnen haben."

Die Einführung von Testosteron-Grenzwerten in der Frauen-Leichtathletik stehe nicht für die Diskriminierung einzelner Athletinnen, sondern für die Wahrung der Chancengleichheit im Frauensport insgesamt. "Wie schwierig der Sachverhalt ist, zeigt die Tatsache, dass seit mehr als zehn Jahren darüber geforscht und diskutiert wird. Ein Richtig oder Falsch wird es in diesem Zusammenhang wohl nie zu 100 Prozent geben. Denkbar wäre für uns auch eine integrative Lösung ähnlich wie in der deutschen Leichtathletik und Para-Leichtathletik, bei der Athletinnen gemeinsam starten, aber getrennt gewertet werden."

Mit Material der Deutschenas Presse-Agentur (dpa)

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