Wegen des Angriffskrieges bleibt der Bann russischer und belarussischer Sportler von internationalen Leichtathletik-Wettkämpfen. Dagegen wurde eine andere Sperre nach über sieben Jahren aufgehoben. Mit strengeren Regelungen zum Startrecht soll die Frauenklasse geschützt werden.
Leichtathletinnen und Leichtathleten aus Russland sowie aus Belarus dürfen wegen des Ukraine-Krieges weiterhin nicht an internationalen Wettkämpfen teilnehmen. Das entschied das Council von World Athletics am Donnerstag. Die Suspendierung des nationalen russischen Verbandes RUSAF wegen flächendeckenden und staatlich-unterstützten Dopings wurde aber nach mehr als sieben Jahren aufgehoben.
RUSAF bekam 35 Auflagen, die in den kommenden drei Jahren eingehalten müssen und von der WA-Integritätskommission überprüft werden. Rune Andersen, Leiter der Russland-Taskforce, erklärte, er sei endlich zufrieden mit der "neuen Kultur der guten Führung und der Nulltoleranz gegenüber Doping in der gesamten Organisation".
Keine Transgender-Athletinnen in Frauenklasse startberechtigt
Angepasst wurden im Rahmen der Council-Sitzung die Regelungen zum Startrecht in der Frauenklasse für Transgender-Athletinnen sowie Athlet:innen mit Varianten in der Geschlechtsentwicklung (engl: DSD).
Transgender-Athletinnen, die eine männliche Pubertät durchlaufen haben, werden ab dem 31. März von World-Ranking-Wettbewerben der Frauen ausgeschlossen. DSD-Athlet:innen, die international in der Frauenklasse starten möchten, müssen ihr Testosteron-Level auf ein Niveau von unter 2,5 nmol/L senken, und das für einen Zeitraum von 24 Monaten vor dem entsprechenden Wettbewerb. Diese Regelung wurde auf alle Disziplinen ausgeweitet, zuvor betraf ein Testosteron-Grenzwert von 5 nmol/L nur die Wettbewerbe von 400 Metern bis zu einer Meile.