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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 04/2021

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • DKMS-Spendenaufruf – Stammzellenspender gesucht!
  • Aktualisierung des NADA-Standards für Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren
  • Anti-Doping Gesetz – Bundeskabinett beschließt die Erweitung um eine Kronzeugenregelung
  • World Athletics – Wiederaufnahme und Startrechtprüfung Russlands
  • Schmerzmittel im Fußball – Studie der NADA
  • Podcast #CallRoom – Interview eines DLV-Jugendbotschafters Doping-Prävention im Podcast der Deutschen Leichtathletik-Jugend
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit

Ihr

DLV-Referat Anti-Doping

DKMS-Spendenaufruf – Stammzellenspender gesucht!

Den heutigen Anti-Doping-Newsletter beginnen wir außerhalb des Themas und möchten dringend auf den Spendenaufruf des einstigen Hallen-Europameisters Marc Blume zur Registrierung für eine Stammzellenspende hinweisen. Bitte lesen Sie hier weiter und registrieren Sie sich hier als Stammzellenspender bei der DKMS. Sie könnten für Feelia oder für andere Blutkrebs-Patienten zum Lebensretter werden.

Aktualisierung des NADA-Standards für Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren

Über die Aktualisierung des Standards für Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren hatte die NADA Anfang März 2021 informiert. Rechtgültigkeit hat die nun angepasste Version 1.1. Das geänderte Regelwerk finden Sie auf den Webseiten von DLV und NADA.

Anti-Doping Gesetz – Bundeskabinett beschließt die Erweitung um eine Kronzeugenregelung

Das Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (AntiDopG), das am 18.12.2015 in Deutschland in Kraft trat, soll um eine Kronzeugenregelung erweitert werden. Ziel einer spezifischen Kronzeugenregelung ist laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), einen stärker sichtbaren Anreiz für dopende Leistungssportlerinnen und -sportler sowie für die übrigen Täterinnen und Täter nach dem AntiDopG zu schaffen, Informationen über dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, Hintermänner und kriminelle Netzwerke preiszugeben. Nachdem das Bundeskabinett eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes Mitte März 2021 beschloss, muss nun eine Neuregelung durch den Bundestag verabschiedet werden. Lesen Sie weitere Einzelheiten bei aerzteblatt.de und Einzelheiten zum Gesetzgebungsverfahren sowie Stellungnahmen der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) und des Deutschen Anwaltvereins auf der Webseite des BMJV.

World Athletics – Wiederaufnahme und Startrechtprüfung Russlands

Anfang März 2021 folgte das Council des Internationalen Leichtathletik-Verbands World Athletics der Empfehlung der Russland-Task Force zur Wiederaufnahme Russlands in die Leichtathletik. Wie World Athletics am 18.03.21 auf ihrer Webseite mitteilte, wurde das Prüfverfahren rechtzeitig zum Beginn der Freiluftsaison 2021 aufgenommen. Russische Athleten können demzufolge nach Erfüllung der festgelegten Kriterien auf neutraler Basis an internationalen Wettkämpfen teilnehmen. Für die Olympischen Spiele in Tokio 2021 wird es nach wie vor eine Obergrenze von zehn Athleten geben, jedoch gelten hier die Regeln des Zulassungssystems des Internationalen Olympischen Komitees (IOC). Diesen entsprechend werden russische Athleten in Tokio für das Russische Olympische Komitee (ROC) an den Start gehen.

Schmerzmittel im Fußball – Studie der NADA

Eine Recherche der ARD-Dopingredaktion gemeinsam mit Reportern von „Correctiv“ über den Einsatz von Schmerzmitteln im deutschen Fußball im Juni vergangenen Jahres hatte die NADA zum Anlass genommen, eine Studie zu diesem Thema in Angriff zu nehmen. Hierin stellte sie einen „alarmierenden“ Einsatz von Schmerzmitteln fest. Lesen Sie Einzelheiten und Ergebnisse der Studie auf tagesschau.de und correctiv.org.

Podcast #CallRoom – Interview eines DLV-Jugendbotschafters Doping-Prävention im Podcast der Deutschen Leichtathletik-Jugend

Empfehlen möchten wir den Podcast der Deutschen Leichtathletik-Jugend #CallRoom. Beginnend mit einem Rückblick auf die Deutschen Hallenmeisterschaften 2021 in Dortmund erfolgt ein Interview mit Kai Peters, der seit Einführung der DLV-Jugendbotschafter Doping-Prävention sehr engagiert in der Doping-Prävention des DLV arbeitet. Im Interview berichtet er nicht nur über die Arbeit und Einsätze der DLV-Jugendbotschafter Doping-Prävention, sondern auch über aktuelle Projekte wie das Erasmus+-Projekt von European Athletics I RUN CLEAN, über die Möglichkeiten, sich als Jugendbotschafter Doping-Prävention zu engagieren und vieles mehr. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit und hören Sie in den Podcast.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur Innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of Competitions 2021 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist. Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2021 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
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#TrueAthletes – TrueTalk

Hier finden Sie alle Folgen des Podcasts des Deutschen Leichtathletik-Verbandes!

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