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Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 9/2021

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS IV. Quartal 2021 für alle Athlet*innen des World Athletics International-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Betrifft: Meldepflichtverstöße - Hinweis für Athletinnen und Athleten des NADA-NTP
  • Dried Blood Spot (DBS)-Test – WADA-Technical Document tritt am 01.09.21 in Kraft
  • “Gendoping – Warnschuss an die Doper”
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gesunde Zeit

Ihr

DLV-Referat Anti-Doping

 

WHEREABOUTS IV. Quartal 2021 für alle Athlet*innen des World Athletics International-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Mit Ablauf des dritten Quartals 2021 im September steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathletinnen und -athleten bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das IV. Quartal 2021 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU folgendes dringend zu beachten:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP) und World Athletics Road Running Testing Pool (WA-RRTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2021 müssen bis spätestens Mittwoch, 15. September 2021, in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2021 müssen bis spätestens Samstag, 25. September 2021 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athletinnen und Athleten des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
 

Betrifft: Meldepflichtverstöße - Hinweis für Athletinnen und Athleten des NADA-NTP

Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal alle Athlet*innen des Nationalen Testpools der NADA (NADA-NTP) auf die folgende Änderung zum Thema Meldepflicht- und Kontrollversäumnis, die bereits seit dem 01.01.2021 gültig ist, hinweisen:

Basis der Änderung ist im Standard für Ergebnismanagement/-Disziplinarverfahren, Anhang B verankert:
Wird bei NTP-Athlet*innen ein Meldepflicht- und Kontrollversäumnis festgestellt, gelten für diese Athlet*innen ab dem Tag der Zustellung des Meldepflicht- und Kontrollversäumnisses die Meldepflichten des RTP. D. h., Sie werden aufgrund dieses Meldepflicht- und Kontrollversäumnisses in den NADA-Registered Testing Pool hochgestuft und unterliegen dementsprechend den strengeren Pflichten eines RTP-Mitglieds. Über diese Hochstufung und die damit verbundenen Verpflichtungen werden die Athlet*innen dann von der NADA informiert.

Bei NTP-Athletinnen bzw. -Athleten, bei denen im Jahr 2020 bis einschließlich 31.12.20 bereits ein oder auch zwei Meldepflichtverstöße festgestellt wurde/n, verfallen diese Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse und werden nicht auf die Neuregelung zur Hochstufung angerechnet.

Auf diesem Weg weisen wir nochmals Athlet*innen des NTP dringend darauf hin, ihren Meldepflichten sorgfältig nachzukommen! Letztendlich auch, um einer Hochstufung und den damit verbundenen strengeren Abmeldepflichten vorzubeugen.
 

Dried Blood Spot (DBS)-Test – WADA-Technical Document tritt am 01.09.21 in Kraft

Wichtige Neuigkeiten gibt es zu der Testmethode Dried Blood Spot (wir berichteten in vergangenen Anti-Doping-Newsletter) zum Einsatz bei Dopingkontrollen. Im Mai 2021 verabschiedete das Exekutivkomitee der Welt Anti Doping Agentur (WADA) das Technical Document DRIED BLOOD SPOTS (DBS) FOR DOPING CONTROL. Bitte lesen Sie hier die WADA-Veröffentlichung. Das Dokument harmonisiert DBS-Tests, in dem es Anti-Doping-Organisationen und WADA akkreditierten Labors spezifische Anforderungen und Verfahren für die Entnahme, den Transport, die Analyse und die Lagerung von DBS-Proben an die Hand gibt. Laut Witold Bańka/WADA-Präsident kann die DBS-Methode die derzeitige Anti-Doping-Praxis ergänzen. Insbesondere in der Analyse seien Erleichterungen zu erwarten, des Weiteren könne die Anzahl an Dopingkontrollen weltweit erhöht werden. Auch bei Dopingproben von Athlet*innen, die sich in entlegeneren Gebieten der Welt aufhalten und herkömmliche Blutproben nur schwer zu transportieren sind, böte der DBS-Test sowohl logistische als auch finanzielle Vorteile. Passend zu diesem Thema, der Bedeutung für in Form einer Dopingkontrolle und der praktischen Handhabung stellen wir Ihnen einen Bericht des NDR zur Verfügung.

Das Technical Dokument wird am 1. September 2021 in Kraft treten, und die WADA wird die Anti-Doping-Organisationen und die von der WADA akkreditierten Labors weltweit bei der schrittweisen Einführung dieser Methode unterstützen. Sobald uns weitere Informationen für die praktische Umsetzung in der Leichtathletik vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
 

“Gendoping – Warnschuss an die Doper”

Mit diesem Headliner griff der Deutschlandfunk Anfang August das Thema Gendoping auf. Ein interessanter Bericht, wie wir finden. Bitte lesen Sie hier weiter.
 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur Innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of International Competitions 2021 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist! Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2021 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.

  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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