| Council-Sitzung

World Athletics trifft Entscheidungen zu Russland und dem Startrecht in der Frauenklasse

Wegen des Angriffskrieges bleibt der Bann russischer und belarussischer Sportler von internationalen Leichtathletik-Wettkämpfen. Dagegen wurde eine andere Sperre nach über sieben Jahren aufgehoben. Mit strengeren Regelungen zum Startrecht soll die Frauenklasse geschützt werden.
Silke Bernhart / dpa

Leichtathletinnen und Leichtathleten aus Russland sowie aus Belarus dürfen wegen des Ukraine-Krieges weiterhin nicht an internationalen Wettkämpfen teilnehmen. Das entschied das Council von World Athletics am Donnerstag. Die Suspendierung des nationalen russischen Verbandes RUSAF wegen flächendeckenden und staatlich-unterstützten Dopings wurde aber nach mehr als sieben Jahren aufgehoben.

RUSAF bekam 35 Auflagen, die in den kommenden drei Jahren eingehalten müssen und von der WA-Integritätskommission überprüft werden. Rune Andersen, Leiter der Russland-Taskforce, erklärte, er sei endlich zufrieden mit der "neuen Kultur der guten Führung und der Nulltoleranz gegenüber Doping in der gesamten Organisation".

Keine Transgender-Athletinnen in Frauenklasse startberechtigt

Angepasst wurden im Rahmen der Council-Sitzung die Regelungen zum Startrecht in der Frauenklasse für Transgender-Athletinnen sowie Athlet:innen mit Varianten in der Geschlechtsentwicklung (engl: DSD).

Transgender-Athletinnen, die eine männliche Pubertät durchlaufen haben, werden ab dem 31. März von World-Ranking-Wettbewerben der Frauen ausgeschlossen. DSD-Athlet:innen, die international in der Frauenklasse starten möchten, müssen ihr Testosteron-Level auf ein Niveau von unter 2,5 nmol/L senken, und das für einen Zeitraum von 24 Monaten vor dem entsprechenden Wettbewerb. Diese Regelung wurde auf alle Disziplinen ausgeweitet, zuvor betraf ein Testosteron-Grenzwert von 5 nmol/L nur die Wettbewerbe von 400 Metern bis zu einer Meile.

Zur kompletten Pressemitteilung von World Athletics

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