| Anti-Doping

NADA überträgt administrative Überprüfung auf Rechtsanwaltskanzlei SportsLawyer

Die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA hat die administrative Überprüfung bei Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen ab dem 01. Mai 2017 auf die Rechtsanwaltskanzlei SportsLawyer übertragen.
NADA/sb

Die Rechtsanwältinnen Dr. Tanja Haug und Dr. Anja Martin werden zukünftig als unbeteiligte Stelle außerhalb der NADA die Überprüfung übernehmen. Zuvor hatte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) das Überprüfungsverfahren bei einem festgestellten Meldepflicht- und Kontrollversäumnis durchgeführt.

Die NADA hat das Verfahren zur Feststellung von Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen im Jahr 2010 von den deutschen Sportfachverbänden übernommen. Ein Meldepflicht- und Kontrollversäumnis kann dann durch die NADA ausgesprochen werden, wenn Athletinnen oder Athleten bei Kontrollen nicht angetroffen werden oder die Aufenthaltsdaten nicht fristgerecht oder ordnungsgemäß eingereicht werden. 

<link https: www.nada.de de nada aktuelles news newsdetail _blank link zur>Zur vollständigen Meldung der NADA

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