| Anti-Doping

WADA veröffentlicht die Verbotsliste 2019

Wie die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) aktuell informiert, wurde von der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) die Verbotsliste für das Jahr 2019 veröffentlicht.
Referat Anti-Doping

Die WADA-Verbotsliste, die alle verbotenen Substanzen und Methoden enthält, tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2018 gilt die WADA-Verbotsliste 2018. Weiterhin weist die NADA bereits jetzt auf die wichtigsten Änderungen gegenüber der aktuellen Verbotsliste hin:

"Die Änderungen gegenüber 2018 beziehen sich in erster Linie auf Präzisierungen und die Nennung von weiteren Beispielen für verbotene Substanzen in einigen Substanzklassen, wesentliche Änderungen für medizinische Behandlungen ergeben sich daraus nicht. Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Substanzklassen: In Substanzklasse 'S1. Anabole Substanzen' ist präzisiert, dass nicht nur die exogene Zufuhr (von außen) endogener (körpereigener) anabol-androgener Steroide verboten ist, sondern auch die exogene Zufuhr der Umwandlungsprodukte dieser anabol-androgenen Steroide, wie ihre Metaboliten und Isomere.

In die Substanzklasse "S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika" sind weitere Beispiele für Hypoxie-induzierbarer-Faktor (HIF)-Aktivatoren aufgenommen. Diese sind namentlich Daprodustat (GSK1278863) und Vadadustat (AKB-6548). Macimorelin ist als Beispiel für Wachstumshormon-Sekretagoge (GHS) neu gelistet.

Übersetzung ins Deutsche

Tretoquinol (Trimetoquinol), das in einigen asiatischen Ländern als Wirkstoff in Erkältungspräparaten vorkommt, ist als ein weiteres Beispiel für verbotene Beta-2-Agonisten in der Substanzklasse "S3. Beta-2-Agonisten" hinzugefügt. Der Titel der Substanzklasse S4.4 lautet ab 2019 "Substanzen, welche die Aktivierung des Activin-Rezeptors IIB verhindern" und nicht mehr "Substanzen, welche die Myostatinfunktion(en) verändern", so dass das Verbot nun explizit auf verschiedene Regulatoren des Activin-Rezeptors IIB ausgedehnt ist. Die meisten hierunter fallenden Substanzen befinden sich in klinischer Prüfung und sind aktuell nicht als Arzneimittel zugelassen.

In der neuen Verbotsliste ist zudem der Titel der Kategorie M3 umbenannt zu "M3. Gen- und Zelldoping", um die bereits zuvor verbotene Anwendung normaler und genetisch veränderter Zellen zur Steigerung der sportlichen Leistung deutlicher herauszustellen. Die Anwendung von Stammzellen zur Behandlung von Verletzungen ist nicht verboten, solange die Anwendung die normale Funktion des betroffenen Gewebes wiederherstellt und nicht dessen Funktion verbessert.“

Die WADA-Verbotsliste 2019 und die Änderungen werden nun offiziell ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der NADA-Homepage zur Verfügung gestellt. Die englische Version der WADA-Verbotsliste 2019, ebenso wie die englischen Erläuterungen zu den wichtigen Änderungen der neuen WADA-Verbotsliste und das Monitoring Program finden Sie auf der DLV-Webseite im Bereich Anti-Doping unter <link https: www.leichtathletik.de verband anti-doping wada-verbotsliste-und-medikamente auf www.leichtathletletik de>wichtige Downloads sowie auf der <link https: www.nada.de service-infos downloads _blank>NADA-Webseite.

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