| Anti-Doping

Weiterer Dopingtatbestand im NADA-Code: Vertuschungsversuche

Die Welt Anti-Doping Agentur WADA hat die englische Fassung des Nationalen Anti-Doping Codes 2021 der NADA offiziell anerkannt. Er beinhaltet einige Neuerungen.
dpa/sb

Alle Handlungen, die darauf abzielen, eine Person einzuschüchtern, zu bedrohen und davon abzuhalten, Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen an zuständige Organisationen zu melden, sind künftig sanktionierbar. Dies teilte die NADA am Mittwoch in Bonn mit.

Zudem werde die neue Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), die am 1. Oktober veröffentlicht wird, eine Substanzklasse "Suchtmittel" unter anderem mit Betäubungs- und Rauschmitteln enthalten. Über diese Kategorie wird derzeit in einer WADA-Expertengruppe beraten. Die die nationalen Anti-Doping-Agenturen weltweit haben dazu Vorschläge gemacht. Bisher sind zum Beispiel Cannabinoide im Wettkampf, aber nicht im Training verboten.

Einführung des Begriffs der "schutzwürdigen Person"

Die WADA hat den Nationalen Anti-Doping Code 2021 (NADC21) der NADA jetzt offiziell anerkannt. Sie setze damit die Vorgaben des revidierten internationalen Anti-Doping Codes (WADC2021) in ihrem Regelwerk um, so die NADA, und werde damit als "compliant" eingestuft.

Zudem wird bei Minderjährigen der Begriff "schutzwürdige Person" eingeführt, da sie nicht voll geschäftsfähig sind. Darunter fallen alle Athleten unter 18 Jahre, mit Ausnahme der 16- und 17-jährigen Elitesportler. Zentrale Neuerung für die NADA ist die Überarbeitung des Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahrens auf der Grundlage von neuen Standards und die verstärkte Präventionsarbeit.

WADC2021 und NADC21 erhalten am 1. Januar 2021 Gültigkeit und lösen die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2015 ab. Die deutsche Fassung des NADC21 wird ab Herbst zur Verfügung stehen.

Zur Pressemitteilung der NADA

Teilen
#TrueAthletes – TrueTalk

Hier finden Sie alle Folgen des Podcasts des Deutschen Leichtathletik-Verbandes!

Zum Podcast
Jetzt Downloaden
DM-Tickets 2024