| Sportentwicklung

Anti-Doping im Mittelpunkt beim 7. digitalen Themenabend

Mit dem Schwerpunkt Anti-Doping fand am Donnerstag der nunmehr 7. Digitale Themenabend des Referats Sportentwicklung im Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) statt. Als NADA-Referent konnte Christoph Berg gewonnen werden.
DLV / NADA

„Für uns sind die digitalen Themenabende wichtig, um mehr als bisher in Interaktion mit der Leichtathletik-Community zu treten“, sagte DLV-Senior-Managerin Dr. Kristin Behrens und läutete damit am Donnerstag bei der nunmehr siebten Ausgabe der Veranstaltungsreihe den Vortrag von Christoph Berg von der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) ein.

Berg referierte unter anderem über wichtige Anti-Doping-Regelwerke, die aktuelle Verbotsliste 2022, die Regelungen für die medizinische Anwendung von Kortison und häufig bei der NADA angefragte Themen wie Asthma-Sprays oder Nahrungsergänzungsmittel. Der ursprünglich zweite Themenschwerpunkt über Carbon und Sportschuhe wurde kurzfristig verschoben, wie DLV-Vorstandsmitglied Dr. Ralf Buckwitz zu Beginn des von David Deister moderierten Abends mitteilte.

Christoph Berg, der in seiner aktiven Zeit Degenfechter gewesen war, ist approbierter Apotheker. Als Referent im Ressort Medizin der NADA in Bonn beschäftigt er sich täglich mit medizinischen Themen der Anti-Doping-Arbeit. Er verwies darauf, dass alle sogenannten injizierbaren Glucocorticoide seit 2022 im Wettkampf verboten sind. Dabei müsse man darauf achten, dass auch die Anwendung kurz vor einem Wettkampf zu einer positiven Wettkampf-Dopingprobe führen kann.

Medizinische Ausnahmegenehmigungen: Antrag bei der NADA

Für den Fall, dass verbotene Substanzen aus medizinischen Gründen angewendet werden, gilt es für Testpool-Athletinnen und -Athleten, eine sogenannte Medizinische Ausnahmegenehmigung (engl. therapeutic use exemption, kurz TUE) bei der NADA zu beantragen. Hierzu müssen ein achtseitiges Antragsformular ausgefüllt und medizinische Unterlagen eingereicht werden, welche die Erkrankung genau dokumentieren. Bei Sportlern, die keinem Testpool angehören, genügt zunächst ein fachärztliches Attest, das nicht älter als zwölf Monate sein darf.

Bezüglich der Attest-Regelung verwies Christoph Berg darauf, dass dies eine nationale Regelung ist, die sich ausschließlich auf nationale Wettkämpfe in Deutschland bezieht. Bei der Teilnahme an internationalen Wettkämpfen sollten sich Athletinnen und Athleten im Vorfeld beim internationalen Sportfachverband nach den dort gültigen Regelungen erkundigen.

Im Rahmen ihrer Präventionsarbeit bietet die NADA zahlreiche Aufklärungs-Materialien wie auch den Flyer „Kortison im Sport“ an. Diese Materialien können kostenlos bei der NADA bestellt oder auf der NADA-Webseit heruntergeladen werden. Darüber hinaus finden Interessierte auch auf leichtathletik.de umfassende Informationen aus dem Bereich Anti-Doping, wie Cordula Rinne, Senior-Managerin für den Bereich Anti-Doping beim DLV, erklärte.

Keine verbindlichen Aussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln

Was die Anwendung von Nahrungsergänzungsmittel betrifft, könne die NADA keine verbindlichen Aussagen machen, erklärte Christoph Berg und nannte folgenden Grund: „Nahrungsergänzungsmittel unterliegen nicht der strengen gesetzlichen Kontrolle wie Medikamente. Bei Nahrungsergänzungsmitteln besteht immer die Möglichkeit, dass solchen Produkten absichtlich oder unabsichtlich verbotene Substanzen zugesetzt wurden.“

Weitere Informationen zum Thema Anti-Doping finden sich in der Rubrik Medizin der NADA-Webseite, in der NADA-App oder in der Medikamentendatenbank NADAmed. Bei spezifischen Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NADA auch telefonisch oder per E-Mail an medizin@nada.de zur Verfügung.

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