| Anti-Doping

Anti-Doping-Newsletter des DLV

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
adks/pr

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 03/2017

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Abgabeerinnerung Whereabouts II. Quartal 2017 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Kontrollen von Rekorden bei Leichtathletik-Wettkämpfen
  • DLV-Anti-Doping-Infopoint bei der Senioren-Hallen-DM in Erfurt (4./5. März)
  • Anpassung der Medikamenten-Datenbank NADAmed
  • IT-Sicherheitskonferenz 2017 Berlin – TU-Forscher und ihre Partner stellen neues Anti-Doping-Kontrollsystem vor
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Abgabeerinnerung Wherabouts II. Quartal 2017 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

Turnusgemäß steht wieder die Abgabe der Whereabout-Informationen bevor. Wir erinnern deshalb alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das II. Quartal 2017. Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das kommende Quartal müssen bis spätestens Samstag, 25. März 2017 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden. Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen <link http: www.nada.de de doping-kontroll-system trainingskontrollen meldepflichten _blank>hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie <link http: www.nada.de de doping-kontroll-system adams _blank>hier. Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

Kontrollen von Rekorden bei Leichtathletik-Wettkämpfe

Das Aufstellen eines neuen Rekordes ist zweifelsfrei eine besondere Leistung eines Athleten! Zur Anerkennung des Rekords ist in der Leichtathletik die Durchführung einer Dopingkontrolle gemäß der nationalen und internationalen Regelwerke erforderlich und stellt unter bestimmten Umständen bei der Dopingkontrolle auch besondere Erfordernisse zur Anerkennung dieses Rekords. Dopingkontrollen sind bei folgenden Rekorden und Altersklassen erforderlich:

  • Welt- und Hallen-Weltrekorde Männer und Frauen
  • Europa- und Hallen-Euoparekorde Männer und Frauen
  • U20-Weltrekorde Freiluft und Halle
  • U20/U23-Europrekorde Freiluft und Halle
  • Deutsche Rekorde und Deutsche Hallenrekorde Männer und Frauen
  • Deutsche Freiluft-Rekorde U20

Dopingkontrollen zur Anerkennung von Rekorden werden ausschließlich in den oben genannten Altersklassen durchgeführt. In allen übrigen Altersklassen werden Bestleistungen registriert, für deren Anerkennung eine Dopingkontrolle nicht erforderlich ist.

Um die Anerkennung eines Rekordes nicht zu gefährden, finden Athleten und ihre Trainer, Begleiter oder Betreuer, aber auch Ausrichter von Deutschen Meisterschaften und DLV-genehmigten Veranstaltungen, <link http: www.leichtathletik.de verband anti-doping wettkampfkontrollen _blank>hier weitere wichtige Hinweise zum Thema Rekordkontrollen. Nutzen Sie als Athlet, Trainer, Betreuer oder Veranstalter diese Informationen, um im Falle eines Rekordes schnell und komplikationslos auf die erforderliche Dopingkontrolle vorbereitet zu sein!

DLV-Anti-Doping-Infopoint bei der Senioren-Hallen-DM in Erfurt

Auch während der diesjährigen Deutschen Hallenmeisterschaften der Senioren (4./5. März) haben Athletinnen und Athleten, aber auch Besucher die Gelegenheit, sich während der Veranstaltung zum Thema Anti-Doping vor Ort zu informieren. Mit dem DLV-Anti-Doping-Infopoint bietet der DLV Interessierten die Möglichkeit, sich fachkundig von Dr. Gerd Erich Pfeiffer, der in Funktion des Anti-Doping-Beauftragten des Hessischen Leichtathletik-Verbandes (HLV) auch Mitglied der DLV-Anti-Doping-Beauftragten ist, zu diesem Thema beraten zu lassen.

Auskunft erhält man unter anderem zum Gebrauch und der Umsetzung der WADA-Verbotsliste 2017, Informationen zum Antragsverfahren von Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUE) bei nationalen und internationalen Einsätzen und vieles mehr. Auch in diesem Jahr liegen aktuelle Handouts des DLV und der NADA sowie Broschüren zur Mitnahme bereit. Den DLV-Anti-Doping-Infopoint finden Sie am Samstag und Sonntag in der Leichtathletikhalle in Erfurt.

Anpassung der Medikamenten-Datenbank NADAmed

Die NADA informierte im NADA-Newsletter Februar 2017 über eine Anpassung der Medikamenten-Datenbank NADAmed. „Die Datenbank enthält eine Auswahl häufig verschriebener oder angefragter Medikamente, die in Deutschland als Arzneimittel zugelassen oder als homöopathisches Arzneimittel registriert sind. Im Zuge der Aktualisierung hat auch die NADA-App ein entsprechendes Datenbank-Update erhalten.“ Die offizielle App der NADA ist kostenfrei im App-Store für iOS und Android erhältlich.

IT-Sicherheitskonferenz 2017 Berlin – TU-Forscher und ihre Partner stellen neues Anti-Doping-Kontrollsystem vor

Bei der Nationalen IT-Sicherheitskonferenz, die vom 14. bis 16. Februar in Berlin stattfand, stellten TU-Forscher und ihre Partner den Demonstrator für ein neues Anti-Doping-Kontrollsystem vor. Das System ist in Verbindung mit dem Online-Meldesystem ADAMS, in das Testpoolathleten ihre Whereabout-Informtionen eintragen müssen, zu sehen. Lesen Sie <link https: lb01.leichtathletik.de http: idw-online.de de news667593 _blank>hier mehr über das Projekt sowie einen <link http: www.focus.de sport mehrsport sportpolitik-doping-anti-doping-kampf-gps-sender-als-alternative-zum-meldesystem-adams_id_6708180.html _blank>Bericht auf dem Online-Portal des Focus.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise. Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF-List of International Competitions 2017, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen Internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.
  • Weiterführende Details auf der <link http: www.leichtathletik.de fileadmin user_upload anti-doping list_of_international_competitions_2017__rule_35.9__1912017.pdf _blank>DLV-Webseite, der <link http: www.nada.de de medizin im-krankheitsfall medizinische-ausnahmegenehmigungen-tue _blank>NADA-Webseite und im <link http: www.leichtathletik.de verband anti-doping medizinische-ausnahmegenehmigung _blank>DLV-Anti-Doping-Bereich.

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