| Verbandsratsbeschluss

Teilnahmeberechtigung für Deutsche Meisterschaften geändert

Der Verbandsrat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat im Sommer Beschlüsse zum Teilnahmerecht an Deutschen Meisterschaften gefasst, die vom Bundesausschuss Wettkampforganisation (BAWO) nun für die DM-Ausschreibungen 2017 umgesetzt wurden und ab dem neuen Jahr gelten.
Eberhard Vollmer

Demnach sind bei allen DLV-Meisterschaften aller Altersgruppen nur noch Sportler und Sportlerinnen teilnahmeberechtigt, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Damit erfolgt eine Angleichung an die Bestimmungen in den meisten anderen Ländern, indem bei der Zulassung zur nationalen Meisterschaft die Staatsangehörigkeit Vorrang vor der erteilten Startlizenz für einen Verein hat. Somit wird auch bei den Deutschen Meisterschaften künftig der beste Deutsche ermittelt.
 
In den vergangenen Jahren war es so, dass in Deutschland lebende Ausländer an Deutschen Meisterschaften teilnehmen durften, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllten. Weil einzelne Vereine die Vorgaben umgangen haben – etwa indem sie das Eintrittsdatum in den Verein vordatiert haben oder weil Geburtsdaten teilweise nicht überprüfbar waren – , kam es zu Ungleichheiten.

Keine Nachteile für die Integration

Den Befürchtungen, dass die Verweigerung des DM-Teilnahmerechts Nachteile für die Integration von in Deutschland lebenden Ausländern habe, tritt der DLV entgegen: Die Betroffenen nehmen wie bisher am Vereinsleben teil, starten bei allen Wettkämpfen für ihren deutschen Verein – auch bei Landes- oder Regionalmeisterschaften. Lediglich bei einem Wettkampf pro Jahr, der DM, können sie bis zum Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft höchstens „außer Wertung“ antreten.

Da die DM immer entscheidende Qualifikation für die WM- oder EM-Teilnahme ist, sollte sie denjenigen vorbehalten bleiben, die auch die internationale Startberechtigung für „GER“ haben. Durch die neuen Vorgaben soll die Praxis unterbunden werden, dass deutsche Vereine sich in einem Nachbarland integrierte Sportler für einen DM-Start „ausleihen“, um so ihr Erfolgskonto aufzubessern und der Fokus liegt wieder auf der Ermittlung des besten deutschen Athleten.

Teilnahmemöglichkeit „außer Wertung“ bleibt

Eine Ausnahmeregelung sah bisher vor, dass Ausländer bei bestimmten DLV-Meisterschaften teilnehmen durften (etwa über 10.000 Meter oder in Straßenwettbewerben), aber „außerhalb der Meisterschaftswertung“. Wie bisher wird dies für Athleten mit einem sehr hohen Leistungsstand weiterhin auf Antrag möglich sein.
 
Weil die Aufnahme in die DLV-Bestenlisten an das DM-Teilnahmerecht gekoppelt ist, haben die neuen Bestimmungen auch Einfluss auf die Ranglisten: Sportler, die zwar eine Startlizenz für einen DLV-Verein haben, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft, werden zukünftig unter der Fußnote „kein Teilnahmerecht an DM“ in der jeweiligen Bestenliste geführt. In den Landes-Bestenlisten werden sie weiterhin geführt, wenn sie das Teilnahmerecht an Landesmeisterschaften haben.

Staffeln und Mannschaftswertungen (Straßenwettbewerbe, Mehrkampf), in denen ein nicht an Deutschen Meisterschaften teilnahmeberechtigter Athlet eingesetzt bzw. gewertet wurde, werden ebenfalls nur als Fußnote zur DLV-Bestenliste gesetzt bzw. haben in dieser Besetzung nicht die Qualifikationsnorm für die DM erreicht.

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